(1) Jeder Hersteller hat den Wiederverwendungseinrichtungen und den Behandlungsanlagen Informationen über die Wiederverwendung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung und die Behandlung für jeden in Verkehr gebrachten Typ neuer Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos zur Verfügung zu stellen.
(2) Die Informationen sind innerhalb eines Jahres nach dem Inverkehrbringen des jeweiligen Gerätes in Form von Handbüchern oder elektronisch zur Verfügung zu stellen. Die Informationen sind in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen.
(3) Aus den Informationen muss sich ergeben, welche verschiedenen Bauteile und Werkstoffe die Elektro- und Elektronikgeräte enthalten und an welcher Stelle sich in den Elektro- und Elektronikgeräten gefährliche Stoffe und Gemische befinden. Die Pflicht nach Satz 1 besteht nur, soweit dies für die Wiederverwendungseinrichtungen und die Behandlungsanlagen erforderlich ist, um den Bestimmungen dieses Gesetzes nachkommen zu können.
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Öffentliche Quellen • 7
- 1. 19/13610 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13201 - Recycling und Management von Ressourcen in der deutschen IndustrieBundestag Drucksachen · 26. September 2019
- 2. 19/13084 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12561 - Durch Lithium-Ionen-Akkumulatoren verursachte BrändeBundestag Drucksachen · 10. September 2019
- 3. 19/19930 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des BatteriegesetzesBundestag Drucksachen · 15. Juni 2020
- 4. 19/26971 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und ElektronikgerätegesetzesBundestag Drucksachen · 24. Februar 2021
- 5. 20/13953 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)Bundestag Drucksachen · 27. November 2024
- 6. 20/14146 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und ElektronikgerätegesetzesBundestag Drucksachen · 11. Dezember 2024
- 7. 21/2070 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes - Drucksache 21/1506 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 8. Oktober 2025