(1) Jeder Vertreiber hat der Gemeinsamen Stelle im Fall des § 17 Absatz 5 bis zum 30. April des folgenden Kalenderjahres Folgendes gemäß Satz 2 mitzuteilen:
- 1.
- die von ihm je Kategorie im Kalenderjahr zurückgenommenen Altgeräte,
- 2.
- die von ihm je Kategorie im Kalenderjahr zur Wiederverwendung vorbereiteten Altgeräte,
- 2a.
- die von ihm je Kategorie im Kalenderjahr recycelten Altgeräte,
- 3.
- die von ihm je Kategorie im Kalenderjahr verwerteten Altgeräte,
- 4.
- die von ihm je Kategorie im Kalenderjahr beseitigten Altgeräte und
- 5.
- die von ihm je Kategorie im Kalenderjahr in Länder der Europäischen Union oder in Drittstaaten zur Behandlung ausgeführten Altgeräte.
(2) Bei den Mitteilungen nach Absatz 1 ist das Gewicht anzugeben. Soweit das nicht möglich ist, genügt eine fundierte Schätzung. Die Gemeinsame Stelle kann verlangen, dass die Angaben nach Absatz 1 Satz 1 durch einen unabhängigen Sachverständigen innerhalb einer angemessenen Frist bestätigt werden. Sie ist berechtigt, für diese Bestätigung die Prüfkriterien festzulegen.
(3) Jeder Vertreiber hat im Fall des § 17 Absatz 5 darüber hinaus der Gemeinsamen Stelle jährlich bis zum 30. April die im vorangegangenen Kalenderjahr bei den Erstbehandlungsanlagen zusammengefassten Mengen nach § 22 Absatz 3 nach Gewicht zu melden.
(4) Ist die Gemeinsame Stelle nicht eingerichtet, teilt der Vertreiber die Daten nach den Absätzen 1 bis 3 der zuständigen Behörde mit.
Fachbeiträge • 2
- 1. Das neue ElektroG ab 15.08.2018Eingeschränkter ZugriffGastbeitrag Von: Lukas Bootz, Bette Westenberger Brink · www.res-media.net · 16. Juli 2018
- 2. Rechtsberatung für Online-ShopsEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Tobias Beltle · https://www.btl-recht.de/blog/ · 18. November 2022
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 19/4801 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/4374 - Sammlung von Elektro- und ElektronikaltgerätenBundestag Drucksachen · 8. Oktober 2018
- 2. 19/23819 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 30. Oktober 2020
- 3. 19/19930 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des BatteriegesetzesBundestag Drucksachen · 15. Juni 2020
- 4. 19/26971 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und ElektronikgerätegesetzesBundestag Drucksachen · 24. Februar 2021
- 5. 20/14146 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und ElektronikgerätegesetzesBundestag Drucksachen · 11. Dezember 2024
- 6. 21/1506 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und ElektronikgerätegesetzesBundestag Drucksachen · 8. September 2025