(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat
- 1.
- das Vorliegen der Voraussetzungen für die elektronische Datenübermittlung entsprechend § 9 Absatz 1 festzustellen und
- 2.
- die Feststellung nach Nummer 1 im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
(2) Die §§ 2 und 4 sind nach Ablauf des Monats, der auf den Tag der Bekanntmachung nach Absatz 1 Nummer 2 folgt, anzuwenden; dieser Tag ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unverzüglich im Bundesanzeiger bekannt zu machen. § 5 Absatz 2 und § 6 sind sechs Monate nach dem in Satz 1 genannten Tag anzuwenden; abweichend hiervon kann die Registerbehörde einem Auftraggeber auf dessen Ersuchen die Möglichkeit zur Abfrage nach § 6 Absatz 1 und 2 bereits ab dem in Satz 1 bezeichneten Tag eröffnen. Bis zur verpflichtenden Anwendung der in Satz 2 bezeichneten Vorschriften sind die landesrechtlichen Vorschriften über die Errichtung und den Betrieb eines dem § 1 entsprechenden Registers weiter anzuwenden.
Fußnote
(+++ Hinweis: Zur Bekanntmachung nach § 12 Abs. 1 vgl. Bek. v. 18.10.2021 BAnz AT 29.10.2021 B3 +++)
Fachbeiträge • 12
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Öffentliche Quellen • 11
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- 2. 19/30775 - Unterrichtung: Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2019/2020 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet und Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 16. Juni 2019
- 3. 19/15812 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/15429 - Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ - Digitalisierung der öffentlichen BeschaffungBundestag Drucksachen · 11. Dezember 2019
- 4. 19/7440 - Unterrichtung: Jahreswirtschaftsbericht 2019 der BundesregierungBundestag Drucksachen · 30. Januar 2019
- 5. 19/23568 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der WirtschaftBundestag Drucksachen · 21. Oktober 2020
- 6. 19/23492 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 19. Oktober 2020
- 7. 19/16850 - Unterrichtung: Jahreswirtschaftsbericht 2020 der BundesregierungBundestag Drucksachen · 29. Januar 2020
- 8. 20/3068 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verkündungs- und BekanntmachungswesensBundestag Drucksachen · 10. August 2022