(1) Gegen Entscheidungen der Registerbehörde ist die Beschwerde zulässig. § 63 Absatz 1 Nummer 1 und 2, die §§ 64, 69, 70 Absatz 1 und 2, die §§ 71 bis 73 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 54 Absatz 2 Nummer 1 und 2, § 73 Absatz 3 und 4 Satz 1 erster Halbsatz und Satz 2, die §§ 74, 75 Absatz 1 bis 3, § 76 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 und 4 bis 6 sowie § 171 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind entsprechend anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(2) Das Beschwerdegericht entscheidet durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter. Der Einzelrichter überträgt das Verfahren dem Beschwerdegericht zur Entscheidung in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung, wenn
- 1.
- die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist oder
- 2.
- die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat.
(3) Die Entscheidung über die Beschwerde kann ohne mündliche Verhandlung ergehen, es sei denn, ein Beteiligter beantragt, eine mündliche Verhandlung durchzuführen. § 65 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist entsprechend anzuwenden.
Fachbeiträge • 9
- 1. Mehr Transparenz im Wettbewerb! Teil 2: Welche Inhalte bietet das Wettbewerbsregister?Eingeschränkter ZugriffBlog · www.abante.de · 28. Januar 2022
- 2. Das Wettbewerbsregister kommt - Was lange währt, wird endlich gut?Eingeschränkter Zugriffwww.blomstein.com · 8. März 2017
- 3. WRegG & Rechtsschutzmöglichkeiten • SR.Eingeschränkter ZugriffSr. Marketing · www.schulte-lawyers.com · 24. September 2020
- 4. Geplantes Wettbewerbsregister als schwarze Liste in VergabeverfahrenEingeschränkter ZugriffOle-Jochen Melchior · www.luther-lawfirm.com · 31. August 2026
- 5. WettbewerbsregisterEingeschränkter Zugriffwww.bundeskartellamt.de
- 6. WettbewerbsregisterEingeschränkter Zugriffwww.bundeskartellamt.de
- 7. Inbetriebnahme des Wettbewerbsregisters zum 01.12.2021Eingeschränkter Zugriffwww.goerg.de
- 8. BundeskartellamtEingeschränkter Zugriffwww.bundeskartellamt.de
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 18/12497 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters - Drucksache 18/12051 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 24. Mai 2017
- 2. 18/12051 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines WettbewerbsregistersBundestag Drucksachen · 24. April 2017