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30. Oktober 2024
30. Oktober 2024
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24. November 2025
24. November 2025
(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der betroffenen Verbände und Organisationen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Standardvertragsklauseln über die Rechte und Pflichten des Sponsors und des Prüfzentrums bei der Durchführung einer klinischen Prüfung festzulegen. Die Rechtsverordnung nach Satz 1 kann Abweichungsmöglichkeiten vorsehen. In den Standardvertragsklauseln kann das Nähere bestimmt werden
- 1.
- zum Entstehen des Rechts des Auftraggebers an Ergebnissen, die lediglich im Zusammenhang mit der klinischen Prüfung gewonnen werden, seiner Einräumung oder Übertragung,
- 2.
- zum Recht des Auftraggebers zur Erstveröffentlichung sowie zu den Anforderungen an Veröffentlichungen durch das Prüfzentrum,
- 3.
- zu Rechten an Ergebnissen und Erfindungen,
- 4.
- zu vertraulichen Informationen,
- 5.
- zu Namens- und Markenrechten,
- 6.
- zu überlassenen Geräten und Materialien,
- 7.
- zu Inspektionen und Audits,
- 8.
- zur Haftung,
- 9.
- zur Dokumentation und Archivierung,
- 10.
- zum Datenschutz,
- 11.
- zur Beendigung und Kündigung des Vertrages.
(2) Bei dem Abschluss von Verträgen über die Durchführung klinischer Prüfungen haben der Sponsor und das Prüfzentrum die Standardvertragsklauseln für die Durchführung klinischer Prüfungen nach Absatz 1 Satz 1 zu verwenden, es sei denn, der Sponsor und das Prüfzentrum haben vereinbart, von den Standardvertragsklauseln abzuweichen.
Fachbeiträge • 4
- 1. Beschleunigung von Vertragsverhandlungen für klinische Prüfungen in Deutschland durch neue Mustervertragsklauseln?Eingeschränkter ZugriffWww.Nucleuspartners.De · www.nucleuspartners.de · 9. Mai 2024
- 2. Die Standardvertragsklausel-Verordnung (StandVKlV) im ÜberblickEingeschränkter ZugriffDr. Frederik Fiekas · www.mhl.de · 25. März 2025
- 3. Standardvertragsklauseln für klinische PrüfverträgeEingeschränkter Zugriffwww.heuking.de · 6. Oktober 2026
- 4. Standardisiert verhandeln, schneller forschen: Die neuen Vertragsklauseln für klinische PrüfungenEingeschränkter Zugriffwww.gleisslutz.com · 19. Januar 2026
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 20/11561 - Gesetzentwurf: Entwurf eines MedizinforschungsgesetzesBundestag Drucksachen · 29. Mai 2024
- 2. 20/12149 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11561 - Entwurf eines MedizinforschungsgesetzesBundestag Drucksachen · 3. Juli 2024
- 3. 21/6808 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der NotfallversorgungBundestag Drucksachen · 1. Juli 2026