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29. Januar 2026
29. Januar 2026
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6. Mai 2026
6. Mai 2026
(1) Vom Wehrdienst sind befreit
- 1.
- ordinierte Geistliche evangelischen Bekenntnisses,
- 2.
- Geistliche römisch-katholischen Bekenntnisses, die die Diakonatsweihe empfangen haben,
- 3.
- hauptamtlich tätige Geistliche anderer Bekenntnisse, deren Amt dem eines ordinierten Geistlichen evangelischen oder eines Geistlichen römisch-katholischen Bekenntnisses, der die Diakonatsweihe empfangen hat, entspricht,
- 4.
- schwerbehinderte Menschen,
- 5.
- Wehrpflichtige, die auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages für die Dauer einer Tätigkeit in einer internationalen Behörde eine entsprechende Befreiung genießen.
(2) Vom Wehrdienst sind Wehrpflichtige auf Antrag zu befreien,
- 1.
- deren Vater, Mutter, Bruder oder Schwester an den Folgen einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung verstorben ist,
- 2.
- deren zwei Geschwister
- a)
- Grundwehrdienst von der in § 5 Absatz 1a bestimmten Dauer,
- b)
- Zivildienst von der in § 24 Absatz 2 des Zivildienstgesetzes bestimmten Dauer,
- c)
- Dienst im Zivilschutz oder Katastrophenschutz nach § 13a Absatz 1 Satz 1 dieses Gesetzes oder nach § 14 Absatz 1 des Zivildienstgesetzes,
- d)
- Entwicklungsdienst nach § 13b Absatz 1 dieses Gesetzes oder nach § 14a Absatz 1 des Zivildienstgesetzes,
- e)
- einen anderen Dienst im Ausland nach § 14b Absatz 1 des Zivildienstgesetzes,
- f)
- einen freiwilligen Dienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz von jeweils mindestens sechs Monaten,
- g)
- ein freies Arbeitsverhältnis nach § 15a Absatz 1 des Zivildienstgesetzes oder
- h)
- Wehrdienst von höchstens zwei Jahren Dauer als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit
- 3.
- die
- a)
- verheiratet sind,
- b)
- eingetragene Lebenspartner sind oder
- c)
- die elterliche Sorge gemeinsam oder als Alleinerziehende ausüben.
Fachbeiträge • 9
- 1. Wie wehre ich mich als Berufseinsteiger gegen die Wehrpflicht?Eingeschränkter ZugriffDr. Thomas Schulte · www.dr-schulte.de · 21. Juli 2008
- 2. Neuberechnung Vergleichsentgelt wegen Wehrdienst - BAG 6 AZR 966/08Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 28. März 2015
- 3. Lauenburg | Kopietz | Herzog | HoffmannEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Joachim Lauenburg · www.ihr-anwalt-hamburg.de · 29. Dezember 2011
- 4. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 5. BVerwG 6 C 22.09, Urteil vom 21. Juli 2010Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 7. BVerwG 6 B 53.05, Beschluss vom 02. Mai 2006Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 6 B 3.05, Beschluss vom 30. März 2005Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 21/1853 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)Bundestag Drucksachen · 29. September 2025
- 2. 21/7467 - Kleine Anfrage: Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im zweiten Quartal 2026Bundestag Drucksachen · 4. August 2026
- 3. 21/7894 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/7467 - Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im zweiten Quartal 2026Bundestag Drucksachen · 7. September 2026