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29. Januar 2026
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6. Mai 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Jede nach § 15 erfasste Person hat auf Aufforderung durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr eine Erklärung zur Bereitschaft und Fähigkeit zu einer Wehrdienstleistung abzugeben, die folgende Angaben umfasst:
- 1.
- Angaben zur Person, zum Geschlecht, zum Familienstand und zu weiteren Staatsangehörigkeiten, soweit diesbezüglich durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr vorausgefüllte Angaben nicht zutreffen oder nicht vollständig sind,
- 2.
- Interesse an einem Wehrdienst in der Bundeswehr,
- 3.
- Körpergröße und Gewicht,
- 4.
- Schwerbehinderung oder eine entsprechende Gleichstellung,
- 5.
- Bildungsabschlüsse sowie sonstige Befähigungen und Qualifikationen,
- 6.
- Selbsteinschätzung der körperlichen Leistungsfähigkeit,
- 7.
- Wehrdienst in fremden Streitkräften.
(2) Die Bereitschaftserklärung ist mittels eines zur Verfügung gestellten Online-Fragebogens oder schriftlich abzugeben.
(3) Die Abgabe der Bereitschaftserklärung durch einen Bevollmächtigten ist nur dann zulässig, wenn der Wehrpflichtige infolge seines körperlichen oder geistigen Zustands gehindert ist, sie eigenständig abzugeben.
(4) Kommt der Wehrpflichtige der Aufforderung zur Abgabe einer Bereitschaftserklärung nach Absatz 1 Satz 1 nicht innerhalb eines Monats nach, so erhält er eine erneute Aufforderung mit einer Fristsetzung, innerhalb derer die Bereitschaftserklärung abzugeben ist. Diese erneute Aufforderung ist zuzustellen.
(5) Wehrpflichtige, die weder in einem Wehrdienstverhältnis stehen noch der Dienstleistungsüberwachung nach dem Soldatengesetz unterliegen, haben auf Aufforderung erneut eine Bereitschaftserklärung nach Absatz 1 Satz 1 abzugeben. Die Absätze 2 bis 4 gelten hierfür entsprechend.
(6) Das Verfahren ist kostenfrei. Notwendige Auslagen sind zu erstatten.
Fachbeiträge • 2
- 1. Petitionen: Petition 197526Eingeschränkter Zugriffwww.bundestag.de
- 2. Stellungnahme/Gutachten SG2511270022 zu Regelungsvorhaben "Anpassung des WehrdienstEingeschränkter Zugriffwww.bundestag.de