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29. Januar 2026
29. Januar 2026
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6. Mai 2026
6. Mai 2026
(1) Grundwehrdienst leisten Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.Abweichend hiervon leisten Grundwehrdienst Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt
- 1.
- das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie
- a)
- wegen einer Zurückstellung nach § 12 nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten und der Zurückstellungsgrund entfallen ist,
- b)
- wegen eines ungenehmigten Auslandsaufenthalts (§ 3 Absatz 2) nicht bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten,
- c)
- nach § 29 Absatz 6 Satz 1 als aus dem Grundwehrdienst entlassen gelten und nach Absatz 3 Satz 1 eine Nachdienverpflichtung zu erfüllen haben,
- d)
- nach Vollendung des 22. Lebensjahres auf ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten, es sei denn, dass sie im Zeitpunkt des Verzichts wegen Überschreitens der bis zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Altersgrenze nicht mehr zum Zivildienst einberufbar sind und sich nicht im Zivildienst befinden oder
- e)
- wegen Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides oder der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Klage nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten;
- 2.
- das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie wegen ihrer beruflichen Ausbildung während des Grundwehrdienstes vorwiegend militärfachlich verwendet werden;
- 3.
- das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines Dienstes als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz (§ 13a) oder wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines Entwicklungsdienstes (§ 13b) nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen worden sind.
(2) Der Grundwehrdienst dauert sechs Monate und wird zusammenhängend geleistet. Einem Antrag auf vorzeitige Heranziehung kann nach Vollendung des 17. Lebensjahres und soll nach Vollendung des 18. Lebensjahres entsprochen werden. Der Antrag Minderjähriger bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
(3) Tage, an denen ein Wehrpflichtiger während des Grundwehrdienstes infolge
- 1.
- schuldhafter Abwesenheit von der Truppe oder Dienststelle,
- 2.
- schuldhafter Dienstverweigerung,
- 3.
- Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides,
- 4.
- Verbüßung von Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe, Jugendarrest, Disziplinararrest, strengem Disziplinararrest oder
- 5.
- Untersuchungshaft, der eine rechtskräftige Verurteilung gefolgt ist,
Fachbeiträge • 4
- 1. Wie wehre ich mich als Berufseinsteiger gegen die Wehrpflicht?Eingeschränkter ZugriffDr. Thomas Schulte · www.dr-schulte.de · 21. Juli 2008
- 2. Besitzstandszulage trotz Wehrdienst - BAG 6 AZR 432/15Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 13. November 2016
- 3. Notarstellenbesetzungsverfahren - Weiterführung auf Grundlage der Rechtsprechung des BVerfGEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 21. Mai 2013
- 4. BVerwG 2 A 8.08, Urteil vom 28. April 2009Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 19/12915 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 4. September 2019
- 2. 19/9491 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz - BwEinsatzBerStG)Bundestag Drucksachen · 17. April 2019
- 3. 19/27523 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des SoldatenversorgungsrechtsBundestag Drucksachen · 11. März 2021
- 4. 20/11856 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des SoldatenversorgungsrechtsBundestag Drucksachen · 17. Juni 2024
- 5. 21/3076 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1853, 21/2581 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz - WDModG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut,Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/1488 - Streichung der Wehrpflicht aus dem GrundgesetzBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2025
- 6. 21/1853 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)Bundestag Drucksachen · 29. September 2025