(1) Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich von den in Absatz 2 genannten Stellen verarbeitet werden (berechtigte Stellen). Eine Verarbeitung dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften des Bundes oder der Länder ist unzulässig.
(2) Zur Verarbeitung dieser Daten sind berechtigt:
- 1.
- Messstellenbetreiber,
- 2.
- Netzbetreiber,
- 3.
- Bilanzkoordinatoren,
- 4.
- Bilanzkreisverantwortliche,
- 5.
- Direktvermarktungsunternehmer nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz,
- 6.
- Energielieferanten,
- 7.
- Aggregationsverantwortliche,
- 8.
- Messwertweiterverarbeiter sowie
- 9.
- jede Stelle, die über eine Einwilligung des Anschlussnutzers verfügt, die den Anforderungen des Artikels 7 der Verordnung (EU) 2016/679 genügt.
(3) Die berechtigten Stellen können die Verarbeitung auch von personenbezogenen Daten durch einen Auftragsverarbeiter gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) 2016/679 durchführen lassen.
(4) Wenn tatsächliche Anhaltspunkte für die rechtswidrige Inanspruchnahme von Messsystemen, intelligenten Messsystemen oder ihren Diensten vorliegen, muss die berechtigte Stelle diese dokumentieren und darf die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung ihres Entgeltanspruchs ergreifen.
(5) Die Belieferung mit Energie oder der Zugang zu Tarifen darf nicht von der Angabe personenbezogener Daten abhängig gemacht werden, die hierfür nicht erforderlich sind.
Fachbeiträge • 5
- 1. Entwicklungen im Bereich „Smart Metering“Eingeschränkter Zugriffwww.goerg.de
- 2. Wer wird Smart Meter Gateway Administrator (GWA)?Eingeschränkter ZugriffDr. Sönke Maseberg · https://www.datenschutz-notizen.de/category/datenschutz-grundverordnung/ · 19. November 2015
- 3. Alles zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)Eingeschränkter ZugriffDr. Sönke Maseberg · https://www.datenschutz-notizen.de/category/datenschutz-grundverordnung/ · 7. Juli 2016
- 4. Die Digitalisierung der Energiewende und die Erfassung des EnergiekonsumsEingeschränkter ZugriffDr. Sascha Todt · https://www.datenschutz-notizen.de/category/datenschutz-grundverordnung/ · 8. September 2016
- 5. Anpassung des MsbG an den Beschluss des OVG MünsterEingeschränkter ZugriffStella Von Der Osten · https://raue.com/rechtsgebiete/familien-und-erbrecht/ · 12. März 2019
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/4674 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - 2. DSAnpUG-EU)Bundestag Drucksachen · 1. Oktober 2018
- 2. 18/12494 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Durchführungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 24. Mai 2017
- 3. 19/31009 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/27453, 19/28407, 19/28605 Nr. 1.16 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martin Neumann, Michael Theurer, Reinhard Houben, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/27819 - Für eine koordinierte Energiewende - Wasserstoff ganzheitlich denkenBundestag Drucksachen · 23. Juni 2021
- 4. 20/14199 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der NetzregulierungBundestag Drucksachen · 13. Dezember 2024
- 5. 21/1497 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 8. September 2025