(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
(2) Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bedürfen der Erlaubnis, wenn sie die Nachtruhe stören können.
(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden. Das Verbot gilt nicht für
- 1.
- kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
- 1a.
- kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),
- 2.
- die Beförderung von
- a)
- frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
- b)
- frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
- c)
- frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
- d)
- leicht verderblichem Obst und Gemüse,
- 3.
- die Beförderung von Material der Kategorie 1 nach Artikel 8 und Material der Kategorie 2 nach Artikel 9 Buchstabe f Ziffer i der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte) (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 1; L 348 vom 4.12.2014, S. 31),
- 4.
- den Einsatz von Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeugen im Falle eines Unfalles oder eines sonstigen Notfalles,
- 5.
- den Transport von lebenden Bienen,
- 6.
- Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach den Nummern 2 bis 5 stehen,
- 7.
- Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden, wobei der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen ist,
- 8.
- die Bundeswehr sowie die von ihr beauftragten gewerblichen Transportdienstunternehmen im Falle militärischer Erfordernisse,
- 9.
- die Truppen der Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und weiterer verbündeter Streitkräfte sowie die von den jeweiligen Truppen beauftragten gewerblichen Transportdienstunternehmen im Falle militärischer Erfordernisse.
(4) Feiertage im Sinne des Absatzes 3 sind
Neujahr;
Karfreitag;
Ostermontag;
Tag der Arbeit (1. Mai);
Christi Himmelfahrt;
Pfingstmontag;
Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland;
Tag der deutschen Einheit (3. Oktober);
Reformationstag (31. Oktober) in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen;
Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland;
1. und 2. Weihnachtstag.
Fachbeiträge • 88
- 1. Agrartransporte während der Erntezeit in Sachsen auch an SonnEingeschränkter ZugriffHagen Döhl · www.paragraf.info · 2. Juni 2005
- 2. Landwirtschaftsrecht Archives - Seite 3 von 10 - paragraf.infoEingeschränkter Zugriffwww.paragraf.info · 9. August 2005
- 3. ᐅ Das Posen mit dem Auto darf nicht verboten werdenEingeschränkter ZugriffDingeldein Rechtsanwälte · www.dingeldein.de · 28. September 2022
- 4. Sonntagsfahrverbot - Ausnahmegenehmigung (Zuckerrübentransport)Eingeschränkter ZugriffHagen Döhl · www.paragraf.info · 27. März 2007
- 5. Kanzlei Hering & HermannEingeschränkter ZugriffKanzlei Hering & Hermann – Erlangen · www.kanzlei-hering.de · 19. Juli 2018
- 6. Einfach laufen lassenEingeschränkter ZugriffBrauncap · www.kanzlei-braun.net · 30. Oktober 2022
- 7. Entscheidung des Monats November 2022Eingeschränkter ZugriffKirsten Herchen · www.hlb-schumacher-hallermann.de · 5. Dezember 2022
- 8. AutokorsoEingeschränkter ZugriffHenning.Hammer · www.kanzlei-voigt.de · 30. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 12
- 1. 19/6561 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/5938 - Fußgängerinnen- und fußgängerfreundliche Verkehrspolitik der BundesregierungBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2018
- 2. 19/2588 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2051 - Sachstand bei der Verringerung von MotorradlärmBundestag Drucksachen · 7. Juni 2018
- 3. 19/5938 - Kleine Anfrage: Fußgängerinnen- und fußgängerfreundliche Verkehrspolitik der BundesregierungBundestag Drucksachen · 21. November 2018
- 4. 19/2051 - Kleine Anfrage: Sachstand bei der Verringerung von MotorradlärmBundestag Drucksachen · 8. Mai 2018
- 5. 19/14698 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/14236 - Feiertagsfahrverbote für LkwBundestag Drucksachen · 1. November 2019
- 6. 19/23731 - Antrag: Motorradfahren ohne unnötigen LärmBundestag Drucksachen · 28. Oktober 2020
- 7. 19/23981 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Torsten Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/20778 - Keine Diskriminierung von Motorradfahrern b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Thomas Ehrhorn, Leif-Erik Holm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/22553 - Motorradfahren erhalten - Keine unverhältnismäßigen Vorgaben für Motorräder und deren FahrerBundestag Drucksachen · 4. November 2020
- 8. 19/26102 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des AgrarmarktstrukturgesetzesBundestag Drucksachen · 25. Januar 2021