(1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.
(2) Wer reitet, Pferde oder Vieh führt oder Vieh treibt, unterliegt sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen. Zur Beleuchtung müssen mindestens verwendet werden:
- 1.
- beim Treiben von Vieh vorn eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht und am Ende eine Leuchte mit rotem Licht,
- 2.
- beim Führen auch nur eines Großtieres oder von Vieh eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht, die auf der linken Seite nach vorn und hinten gut sichtbar mitzuführen ist.
Fachbeiträge • 16
- 1. Wer haftet bei Pferdeunfall?Eingeschränkter ZugriffBrauncap · www.kanzlei-braun.net · 23. September 2026
- 2. 1 PS gegen Motorrad: Halterin haftet voll für Verletzungen einer Motorradfahrerin durch ausschlagendes PferdEingeschränkter ZugriffWebdecker.De · www.rvic.de · 31. Dezember 2024
- 3. : : Schafherde auf der Straße - Was bei Viehtrieb mit Traktor oder Motorrad erlaubt istEingeschränkter Zugriffwww.nilsbecker.de · 13. Mai 2025
- 4. Tätigkeitsbereiche " ASP Rechtsanwälte MünsterEingeschränkter ZugriffUh · www.asp-anwaelte.de · 9. Januar 2024
- 5. Ihr Anwalt für PferderechtEingeschränkter ZugriffUh · www.asp-anwaelte.de · 9. Januar 2024
- 6. Halter haftet 100%Eingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 9. September 2025
- 7. Bei Missbrauch von „roten Überführungskennzeichen" keine Haftung der Händler-Fahrzeugversicherung (hier: Totalschaden)Eingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 7. Januar 2013
- 8. EU-Fahrerlaubnis - Anerkennung durch anderen EU-StaatEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 2. Juli 2013
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/3216 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2791 - Bedeutung des Verkehrszeichens "Landwirtschaftlicher Verkehr frei"Bundestag Drucksachen · 4. Juli 2018