(1) Als Ersatz von Mehraufwendungen für Verpflegung erhalten Dienstreisende ein Tagegeld. Die Höhe des Tagegeldes bemisst sich nach der Verpflegungspauschale zur Abgeltung tatsächlich entstandener, beruflich veranlasster Mehraufwendungen im Inland nach dem Einkommensteuergesetz. Besteht zwischen der Dienststätte oder der Wohnung und der Stelle, an der das Dienstgeschäft erledigt wird, nur eine geringe Entfernung, wird Tagegeld nicht gewährt.
(2) Erhalten Dienstreisende ihres Amtes wegen unentgeltlich Verpflegung, werden von dem zustehenden Tagegeld für das Frühstück 20 Prozent und für das Mittag- und Abendessen je 40 Prozent des Tagegeldes für einen vollen Kalendertag einbehalten. Gleiches gilt, wenn das Entgelt für Verpflegung in den erstattungsfähigen Fahrt-, Übernachtungs- oder Nebenkosten enthalten ist. Die Sätze 1 und 2 sind auch dann anzuwenden, wenn Dienstreisende ihres Amtes wegen unentgeltlich bereitgestellte Verpflegung ohne triftigen Grund nicht in Anspruch nehmen. Die oberste Dienstbehörde kann in besonderen Fällen niedrigere Einbehaltungssätze zulassen.
Fachbeiträge • 105
- 1. Familienheimfahrten - Reisekostenerstattungsanspruch bei RehabilitationsmaßnahmenEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 10. Mai 2013
- 2. Unfallschaden mit Privatfahrzeug - Erstattungsanspruch gegen ArbeitgeberEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 27. April 2014
- 3. Die Höhe des TrennungsgeldesEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 30. August 2012
- 4. Literatur: Juristische ZeitreiseEingeschränkter ZugriffMartin Rath · www.lto.de · 31. Dezember 2014
- 5. 'Geringe Entfernung' höchstens zwei KilometerEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 4. Dezember 2025
- 6. 'Geringe Entfernung' höchstens zwei KilometerEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 4. Dezember 2025
- 7. Literatur: Juristische ZeitreiseEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 31. Dezember 2014
- 8. Zuständigkeitsfinder SchleswigEingeschränkter Zugriffwww.schleswig-holstein.de
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/9491 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz - BwEinsatzBerStG)Bundestag Drucksachen · 17. April 2019
- 2. 19/20538 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/20178 - Teilnahme Klimakonferenz Madrid 2019Bundestag Drucksachen · 30. Juni 2020