(1) Beantragt ein Steuerpflichtiger unter Berufung auf Geschäftsbeziehungen mit einer ausländischen Gesellschaft oder einer im Ausland ansässigen Person oder Personengesellschaft, die mit ihren Einkünften, die in Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen zu dem Steuerpflichtigen stehen, nicht oder nur unwesentlich besteuert wird, die Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder von Betriebsausgaben oder Werbungskosten, so ist im Sinne des § 160 der Abgabenordnung der Gläubiger oder Empfänger erst dann genau bezeichnet, wenn der Steuerpflichtige alle Beziehungen offenlegt, die unmittelbar oder mittelbar zwischen ihm und der Gesellschaft, Person oder Personengesellschaft bestehen und bestanden haben.
(2) Der Steuerpflichtige hat über die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben und über die Behauptung, daß ihm Tatsachen nicht bekannt sind, auf Verlangen des Finanzamts gemäß § 95 der Abgabenordnung eine Versicherung an Eides Statt abzugeben.
Fachbeiträge • 21
- 1. Außensteuergesetz / Steuern & RechtEingeschränkter Zugriffwww.pwc.de · 18. Dezember 2025
- 2. Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern nach § 160 AOEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Und Fachanwalt Str Dr. Jur. D. Arconada, Ll.M · www.kasur.de · 10. Mai 2014
- 3. Internationales Steuerrecht - Teil 15 - InformationsaustEingeschränkter ZugriffCarola Ritterbach Monika Dibbelt Jens Bierstedt · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 11. Januar 2021
- 4. Besteuerung ausländischer Trusts mit Einkommensteuer und KörperschaftsteuerEingeschränkter ZugriffAris Sinani · www.juhn.com · 24. März 2022
- 5. Rechtsanwalt Steuerstrafrecht Fachanwalt Selbstanzeige Steuerhinterziehung Steueranwalt - ArtikelEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-arndt.com · 12. Mai 2025
- 6. Steuerumgehung, Gestaltungsmissbrauch, § 42 AO, § 16 AStG, günstigste GestaltungEingeschränkter ZugriffDr. Jur. Jörg Burkhard · www.drburkhard.de · 31. August 2015
- 7. Erhöhte Mitwirkungspflichten bei AuslandssachverhaltenEingeschränkter ZugriffDr. Jur. Jörg Burkhard · www.drburkhard.de · 18. April 2019
- 8. Steuernews 10/2023Eingeschränkter ZugriffBroadmin · www.ckss.de · 23. August 2023
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 20/4729 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3879, 20/4229 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022)Bundestag Drucksachen · 30. November 2022
- 2. 20/13419 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12780, 20/13157, 20/13328 Nr. 11 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/12109 - Eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführenBundestag Drucksachen · 16. Oktober 2024
- 3. Grundsätze zur Anwendung des AußensteuergesetzesBMF Schreiben · 14. Mai 2004
- 4. Betriebsstätten-VerwaltungsgrundsätzeBMF Schreiben · 24. Dezember 1999
- 5. Verwaltungsgrundsätze 2020BMF Schreiben · 3. Dezember 2020
- 6. Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Grundsätzen zur Anwendung des AußensteuergesetzesBMF Schreiben · 20. Juli 2023
- 7. Grundsätze zur Anwendung des AußensteuergesetzesBMF Schreiben · 22. Dezember 2023
- 8. Verwaltungsgrundsätze-VerfahrenBMF Schreiben · 12. April 2005