(1) Zur Anwendung der Vorschriften der §§ 5 und 7 bis 15 haben Steuerpflichtige für sich selbst und im Zusammenwirken mit anderen die dafür notwendigen Auskünfte zu erteilen. Auf Verlangen sind insbesondere
- 1.
- die Geschäftsbeziehungen zu offenbaren, die zwischen der Gesellschaft und einem so beteiligten unbeschränkt Steuerpflichtigen oder einer einem solchen im Sinne des § 7 Absatz 3 oder 4 nahestehenden Person bestehen,
- 2.
- die für die Anwendung der §§ 7 bis 15 sachdienlichen Unterlagen einschließlich der Bilanzen und der Erfolgsrechnungen, einer Darstellung der Beteiligungsverhältnisse sowie der Steuererklärungen und Steuerbescheide vorzulegen. Auf Verlangen sind diese Unterlagen mit dem im Staat der Geschäftsleitung oder des Sitzes vorgeschriebenen oder üblichen Prüfungsvermerk einer behördlich anerkannten Wirtschaftsprüfungsstelle oder vergleichbaren Stelle vorzulegen.
(2) Ist für die Ermittlung der Einkünfte, für die eine ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, eine Schätzung nach § 162 der Abgabenordnung vorzunehmen, so ist mangels anderer geeigneter Anhaltspunkte bei der Schätzung als Anhaltspunkt von mindestens 20 Prozent des gemeinen Werts der von den unbeschränkt Steuerpflichtigen gehaltenen Anteile auszugehen; Zinsen und Nutzungsentgelte, die die Gesellschaft für überlassene Wirtschaftsgüter an die unbeschränkt Steuerpflichtigen zahlt, sind abzuziehen.
Fußnote
(+++ § 17: Zur Anwendung vgl. § 21 +++)
Fachbeiträge • 6
- 1. BFH, Urteil v. 20.12.2000Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 20. Dezember 2000
- 2. Neue Kennziffern in den SteuererklärungsformularenEingeschränkter ZugriffKatharina Lehner · www.grantthornton.de · 3. März 2026
- 3. Fachbeiträge, Kommentare & ArbeitshilfenEingeschränkter ZugriffWww.Haufe.De · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht
- 4. Kommentar zum AußensteuergesetzEingeschränkter ZugriffShop.Haufe.De · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht
- 5. Keine Berücksichtigung fiktiver VeräußerungsverlusteEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 9. Juli 2017
- 6. Internationales SteuerrechtEingeschränkter ZugriffThomas Rupp · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 19/28652 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz - ATADUmsG)Bundestag Drucksachen · 19. April 2021
- 2. Grundsätze zur Anwendung des AußensteuergesetzesBMF Schreiben · 14. Mai 2004
- 3. Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Grundsätzen zur Anwendung des AußensteuergesetzesBMF Schreiben · 20. Juli 2023
- 4. Verwaltungsgrundsätze 2020BMF Schreiben · 3. Dezember 2020
- 5. Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. Außensteuergesetz (AStG)BMF Schreiben · 27. März 2026
- 6. Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. Außensteuergesetz (AStG), für die Feststellungsjahre ab 2022, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnenBMF Schreiben · 25. Juni 2024
- 7. Grundsätze zur Anwendung des AußensteuergesetzesBMF Schreiben · 22. Dezember 2023