(1) Dieses Gesetz wird vorbehaltlich des Absatzes 2 im Auftrag des Bundes von den Ländern ausgeführt.
(2) Die nach § 18 Absatz 1 geleisteten Darlehen werden durch das Bundesverwaltungsamt verwaltet und eingezogen. Die zuständige Bundeskasse nimmt die Aufgaben der Kasse beim Einzug der Darlehen einschließlich damit verbundener Kosten und Zinsen und deren Anmahnung für das Bundesverwaltungsamt wahr.
(3) Jedes Land bestimmt die zuständigen Behörden für die Entscheidungen nach § 2 Absatz 2 und § 3 Absatz 4 hinsichtlich der Ausbildungsstätten und Fernlehrinstitute, die ihren Sitz in diesem Land haben.
(4) Die Bundesregierung kann durch Allgemeine Verwaltungsvorschrift mit Zustimmung des Bundesrates eine einheitliche maschinelle Berechnung, Rückrechnung und Abrechnung der Leistungen nach diesem Gesetz in Form einer algorithmischen Darstellung materiellrechtlicher Regelungen (Programmablaufplan) regeln.
Fachbeiträge • 1
- 1. Erfolgreiche sozialrechtliche Fälle & Kanzleinews - Kanzlei KloseEingeschränkter ZugriffSuper User · www.ra-klose.com · 19. Mai 2021
Öffentliche Quellen • 13
- 1. 19/275 - Unterrichtung: Einundzwanzigster Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2Bundestag Drucksachen · 14. Dezember 2017
- 2. 19/18344 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 3. April 2020
- 3. 19/29651 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Mai 2021 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 14. Mai 2021
- 4. 20/413 - Unterrichtung: Zweiundzwanzigster Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2Bundestag Drucksachen · 27. Dezember 2021
- 5. 20/9870 - Unterrichtung: Dreiundzwanzigster Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2Bundestag Drucksachen · 15. Dezember 2023
- 6. 20/10565 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. März 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 7. März 2024
- 7. 20/14091 - Antwort: auf die Große Anfrage - Drucksache 20/12262 - Heimatpolitik der Bundesregierung - Pläne zur Herstellung gleichwertiger LebensverhältnisseBundestag Drucksachen · 4. Dezember 2024
- 8. 20/11277 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/11082 - Geplante Reform des BundesausbildungsförderungsgesetzesBundestag Drucksachen · 3. Mai 2024