(1) Vom fünften Fachsemester an wird Ausbildungsförderung für den Besuch einer Höheren Fachschule, Akademie oder einer Hochschule nur von dem Zeitpunkt an geleistet, in dem der Auszubildende vorgelegt hat
- 1.
- ein Zeugnis über eine bestandene Zwischenprüfung, die nach den Ausbildungsbestimmungen erst vom Ende des dritten Fachsemesters an abgeschlossen werden kann und vor dem Ende des vierten Fachsemesters abgeschlossen worden ist,
- 2.
- eine nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellte Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber, dass er die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat, oder
- 3.
- einen nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellten Nachweis über die bis dahin erworbene Anzahl von Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS), wenn die bei geordnetem Verlauf der Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters übliche Zahl an ECTS-Leistungspunkten nicht unterschritten wird.
(2) Liegen Tatsachen vor, die voraussichtlich eine spätere Überschreitung der Förderungshöchstdauer nach § 15 Absatz 3 oder eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer nach § 15a Absatz 3 rechtfertigen, kann das Amt für Ausbildungsförderung die Vorlage der Bescheinigung zu einem entsprechend späteren Zeitpunkt zulassen.
(3) Während des Besuchs einer Höheren Fachschule, Akademie und Hochschule kann das Amt für Ausbildungsförderung bei begründeten Zweifeln an der Eignung (§ 9) des Auszubildenden für die gewählte Ausbildung eine gutachtliche Stellungnahme der Ausbildungsstätte einholen, die der Auszubildende besucht.
(4) In den Fällen des § 5 Absatz 2 Nummer 2 und 3 sind die Absätze 1 und 2 entsprechend anzuwenden.
(5) In den Fällen des § 7 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 kann das Amt für Ausbildungsförderung eine gutachtliche Stellungnahme der Ausbildungsstätte einholen.
(6) Das Amt für Ausbildungsförderung kann von der gutachtlichen Stellungnahme nur aus wichtigem Grund abweichen, der dem Auszubildenden schriftlich oder elektronisch mitzuteilen ist.
Fachbeiträge • 59
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- 2. StudienfinanzierungEingeschränkter Zugriffwww.uni-hamburg.de · 19. Dezember 2003
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- 8. Studienberatung, Anprechpersonen, ZuständigkeitenEingeschränkter Zugriffwww.uni-konstanz.de · 18. November 2025
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 19/275 - Unterrichtung: Einundzwanzigster Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2Bundestag Drucksachen · 14. Dezember 2017
- 2. 18/11024 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Januar 2017 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 27. Januar 2017
- 3. 20/1734 - Antrag: BAföG existenzsichernd und krisenfest gestaltenBundestag Drucksachen · 10. Mai 2022
- 4. 20/2399 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1631, 20/2244 - Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 20/1734 - BAföG existenzsichernd und krisenfest gestaltenBundestag Drucksachen · 22. Juni 2022
- 5. 20/11313 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG)Bundestag Drucksachen · 8. Mai 2024
- 6. 20/10744 - Antrag: BAföG unverzüglich existenzsichernd und krisenfest gestaltenBundestag Drucksachen · 20. März 2024
- 7. 20/11815 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11313 - Entwurf eines Neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG) b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/11375 - Das BAföG auf die Höhe der Zeit bringen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Nicole Höchst, Dr. Marc Jongen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/11376 - Kernprobleme des BAföG angehen - Antragsverfahren vereinfachen, Zuschuss vom Darlehen entkoppeln, Beiträge erhöhen und Dynamisierung gesetzlich verankern d) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/10744 - BAföG unverzüglich existenzsichernd und krisenfest gestaltenBundestag Drucksachen · 12. Juni 2024