(1) Die Förderungshöchstdauer entspricht vorbehaltlich der Absätze 1a und 1b der Regelstudienzeit nach § 10 Absatz 2 des Hochschulrahmengesetzes oder einer vergleichbaren Festsetzung.
(1a) Für die Bestimmung der Förderungshöchstdauer sind Verlängerungen der Regelstudienzeit nicht zu berücksichtigen, die als Ausnahme von hochschulrechtlichen Vorgaben zur Berücksichtigung vorübergehender außergewöhnlicher Beeinträchtigungen des Lehrbetriebs festgesetzt werden.
(1b) Die Bundesregierung darf abweichend von Absatz 1 durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass die Förderungshöchstdauer über die Regelstudienzeit nach Absatz 1 hinaus um einen bestimmten Zeitraum verlängert wird, soweit der Studien- und Lehrbetrieb an Ausbildungsstätten gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 6 erheblich beeinträchtigt ist.
(2) Auf die Förderungshöchstdauer sind anzurechnen
- 1.
- Zeiten, die der Auszubildende vor Förderungsbeginn in der zu fördernden Ausbildung verbracht hat,
- 2.
- Zeiten, die durch die zuständige Stelle auf Grund einer vorangegangenen Ausbildung oder berufspraktischen Tätigkeit oder eines vorangegangenen Praktikums für die zu fördernde Ausbildung anerkannt werden,
- 3.
- in Fällen der Förderung eines nach dem 31. Dezember 2007 aufgenommenen Masterstudiengangs nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 und 3 Zeiten, die der Auszubildende in einem gemäß § 7 Absatz 1a Nummer 1 als einem Bachelorabschluss entsprechend anerkannten einstufigen Studiengang über das achte Fachsemester hinaus verbracht hat.
(3) Setzt ein Studiengang Sprachkenntnisse über die Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch oder Latein hinaus voraus und werden diese Kenntnisse von dem Auszubildenden während des Besuchs der Hochschule erworben, verlängert sich die Förderungshöchstdauer für jede Sprache um ein Semester. Satz 1 gilt für Auszubildende, die die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 1. Oktober 2001 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet erworben haben, mit der Maßgabe, dass auch der Erwerb erforderlicher Lateinkenntnisse während des Besuchs der Hochschule zu einer Verlängerung der Förderungshöchstdauer führt.
Fachbeiträge • 8
- 1. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 29. August 2026
- 2. Aktualisierung des BAföG-Handbuchs: Neue Entscheidungen mit hoher PraxisrelevanzEingeschränkter ZugriffSuper User · www.ra-klose.com · 9. April 2025
- 3. Aktualisierung des BAföG-Handbuchs: Neue Entscheidungen mit hoher PraxisrelevanzEingeschränkter ZugriffSuper User · www.ra-klose.com · 9. April 2025
- 4. Bescheinigungen und FormulareEingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-halle.de
- 5. Dauer und Höhe des Ausbildungsunterhalts orientieren sich am EinzelfallEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 2. Juli 2025
- 6. Dauer und Höhe des Ausbildungsunterhalts orientieren sich am EinzelfallEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 2. Juli 2025
- 7. Anspruch auf Ausbildungsunterhalt bei längerer StudiendauerEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 26. Juni 2025
- 8. Anspruch auf Ausbildungsunterhalt bei längerer StudiendauerEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 26. Juni 2025
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 19/695 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Februar 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 9. Februar 2018
- 2. 19/10249 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/8749 - Entwurf eines Sechsundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Nicole Höchst, Dr. Marc Jongen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/8990 - Bundesausbildungsförderungsgesetz von Grund auf reformieren c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Katja Suding, Nicola Beer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/8956 - Elternunabhängiges Baukasten-BAföG für eine zukunftsfähige Studienförderung d) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/8967 - Vom BAföG muss man leben können - Für mehr BildungsgerechtigkeitBundestag Drucksachen · 15. Mai 2019
- 3. 19/8581 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Studien- und Prüfungszeit im Studiengang "Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung")Bundestag Drucksachen · 20. März 2019
- 4. 21/8280 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Hochschulrechts und des Rechts der Graduiertenförderung des BundesBundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 5. 19/18881 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. April 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 30. April 2020
- 6. 20/4980 - Unterrichtung: Nationaler Bildungsbericht - Bildung in Deutschland 2022 und Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 5. Dezember 2022
- 7. 20/11313 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG)Bundestag Drucksachen · 8. Mai 2024