(1) (weggefallen)
(2) (weggefallen)
(3) Ausbildungsförderung wird nicht geleistet, wenn Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den sie Ausbildungsförderung beantragen, das 45. Lebensjahr vollendet haben. Satz 1 gilt nicht, wenn
- 1.
- der Auszubildende die Zugangsvoraussetzungen für die zu fördernde Ausbildung an einer in § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a genannten Ausbildungsstätte, durch eine Nichtschülerprüfung oder durch eine Zugangsprüfung zu einer Hochschule oder zu einer Akademie im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 erworben hat,
- 1a.
- der Auszubildende ohne Hochschulzugangsberechtigung auf Grund seiner beruflichen Qualifikation an einer Hochschule oder an einer Akademie im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 eingeschrieben worden ist,
- 1b.
- der Auszubildende eine weitere Ausbildung nach § 7 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 aufnimmt,
- 2.
- Auszubildende, die das 45. Lebensjahr während eines zuvor abgeschlossenen Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengangs vollendet haben, danach unverzüglich einen nach § 7 Absatz 1a förderungsfähigen Studiengang beginnen,
- 3.
- Auszubildende aus persönlichen oder familiären Gründen gehindert waren, den Ausbildungsabschnitt rechtzeitig zu beginnen; dies ist insbesondere der Fall, wenn sie bei Erreichen der Altersgrenzen bis zur Aufnahme der Ausbildung ein eigenes Kind unter 14 Jahren ohne Unterbrechung erziehen und während dieser Zeit bis zu höchstens 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erwerbstätig sind; Alleinerziehende dürfen auch mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein, um dadurch Unterstützung durch Leistungen der Grundsicherung zu vermeiden, oder
- 4.
- der Auszubildende infolge einer einschneidenden Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse bedürftig geworden ist und noch keine Ausbildung, die nach diesem Gesetz gefördert werden kann, berufsqualifizierend abgeschlossen hat.
Fachbeiträge • 12
- 1. Keine Ausbildungsförderung für ein Studium, das erst nach Erreichen des Rentenalters beendet sein wirdEingeschränkter ZugriffKanzlei · www.whiblow.de · 22. Dezember 2021
- 2. Abendrealschüler - Arbeitslosengeld II auch für dieseEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 19. Oktober 2012
- 3. BAföG trotz Überschreitens der AltersgrenzeEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 15. Februar 2020
- 4. AusbildungsförderungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 21. Juni 2023
- 5. BSG Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 160/10 REingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 27. September 2011
- 6. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 29. Oktober 2025
- 7. AltersgrenzeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 13. Juli 2026
- 8. StuRa TU DresdenEingeschränkter Zugrifftu-dresden.de
Öffentliche Quellen • 11
- 1. 19/10249 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/8749 - Entwurf eines Sechsundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Nicole Höchst, Dr. Marc Jongen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/8990 - Bundesausbildungsförderungsgesetz von Grund auf reformieren c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Katja Suding, Nicola Beer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/8956 - Elternunabhängiges Baukasten-BAföG für eine zukunftsfähige Studienförderung d) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/8967 - Vom BAföG muss man leben können - Für mehr BildungsgerechtigkeitBundestag Drucksachen · 15. Mai 2019
- 2. 19/8749 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Sechsundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG)Bundestag Drucksachen · 27. März 2019
- 3. 19/13953 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13465 - Aktuelle Daten und Entwicklungen in der BundesausbildungsförderungBundestag Drucksachen · 10. Oktober 2019
- 4. 19/17488 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/17179 - Situation von 40plus-StudierendenBundestag Drucksachen · 2. März 2020
- 5. 19/24034 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/22750, 19/23549, 19/23839 Nr. 6 - Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Witt, Jürgen Pohl, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/23128 - Taschengeld für die in Heimen lebenden Bürger c) zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Kipping, Matthias W. Birkwald, Susanne Ferschl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/23113 - Rechentricks überwinden - Regelbedarfe sauber berechnen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Sven Lehmann, Anja Hajduk, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/23124 - Teilhabe am gesellschaftlichen Leben garantieren - Regelbedarfsermittlung reformierenBundestag Drucksachen · 4. November 2020
- 6. 19/23931 - Antrag: Krisensichere Unterstützungsangebote zur Verbesserung der sozialen Lage der StudierendenBundestag Drucksachen · 3. November 2020
- 7. 19/28527 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/18688 - BAföG krisensicher gestalten - Mehr Studierende vollumfänglich fördern b) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/23931 - Krisensichere Unterstützungsangebote zur Verbesserung der sozialen Lage der StudierendenBundestag Drucksachen · 15. April 2021
- 8. 20/1631 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG)Bundestag Drucksachen · 2. Mai 2022