Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Januar 1998
1. Januar 1998
>
Version
13. September 2003
13. September 2003
>
Version
1. Januar 2008
1. Januar 2008
>
Version
1. März 2018
1. März 2018
>
Version
31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen
- 1.
- (weggefallen)
- 2.
- zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,
- 3.
- zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,
- 4.
- zum sonstigen eigenen Gebrauch,
- a)
- wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,
- b)
- wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
- 1.
- die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder
- 2.
- eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet.
(3) (weggefallen)
(4) Die Vervielfältigung
- a)
- graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
- b)
- eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,
(5) Die Absätze 1 und 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 finden keine Anwendung auf Datenbankwerke, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind.
(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.
(7) Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, die Ausführung von Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.
Fachbeiträge • +500
- 1. Strafbar nach § 106 UrhG?Eingeschränkter ZugriffDr. Heiko Löw · www.anwalt-loew.de · 5. Oktober 2026
- 2. Privatkopien unveröffentlichter WerkeEingeschränkter ZugriffRa Dr. Thomas Jochheim, Klinkert Rechtsanwälte, Frankfurt/M., Www.Klinkert.Pro · anwalt-suchservice.de/ass/ran/christian_beil_miesbach.html · 31. März 2016
- 3. Jakobs, Juchem & Partner RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Alexander Jakobs · www.jakobs-juchem.de · 8. September 2014
- 4. Jakobs, Juchem & Partner RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Alexander Jakobs · www.jakobs-juchem.de · 11. September 2014
- 5. Deutsche Rentenversicherung Bayern SüdEingeschränkter Zugriffwww.deutsche-rentenversicherung.de · 17. Mai 2026
- 6. Computing kann Privatkopie vorliegenEingeschränkter ZugriffLto Fkr · www.lto.de · 24. März 2022
- 7. Jakobs, Juchem & Partner RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Alexander Jakobs · www.jakobs-juchem.de · 24. September 2014
- 8. Computing kann Privatkopie vorliegenEingeschränkter ZugriffLto Fkr · www.lto.de · 24. März 2022
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 18/13455 - Bericht: Technikfolgenabschätzung (TA) Additive Fertigungsverfahren "3-D-Druck"Bundestag Drucksachen · 29. August 2017
- 2. 18/12329 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG)Bundestag Drucksachen · 15. Mai 2017
- 3. 18/13014 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/12329, 18/12378 - Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Sigrid Hupach, Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/5405 - Verleihbarkeit digitaler Medien entsprechend analoger Werke in Öffentlichen Bibliotheken sicherstellenBundestag Drucksachen · 28. Juni 2017
- 4. 19/6970 - Unterrichtung: Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2018Bundestag Drucksachen · 14. Januar 2019
- 5. 19/9742 - Kleine Anfrage: Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft WORT e. V. an Herausgeberinnen und HerausgeberBundestag Drucksachen · 29. April 2019
- 6. 19/10295 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/9742 - Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft WORT e. V. an Herausgeberinnen und HerausgeberBundestag Drucksachen · 15. Mai 2019
- 7. 19/30632 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/30200 - Nicht vollstreckte Haftbefehle zum Stichtag 31.03.2021 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/28923)Bundestag Drucksachen · 11. Juni 2021
- 8. 19/27426 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen BinnenmarktesBundestag Drucksachen · 9. März 2021