Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
13. September 2003
13. September 2003
>
Version
31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Das Vortragsrecht ist das Recht, ein Sprachwerk durch persönliche Darbietung öffentlich zu Gehör zu bringen.
(2) Das Aufführungsrecht ist das Recht, ein Werk der Musik durch persönliche Darbietung öffentlich zu Gehör zu bringen oder ein Werk öffentlich bühnenmäßig darzustellen.
(3) Das Vortrags- und das Aufführungsrecht umfassen das Recht, Vorträge und Aufführungen außerhalb des Raumes, in dem die persönliche Darbietung stattfindet, durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen.
(4) Das Vorführungsrecht ist das Recht, ein Werk der bildenden Künste, ein Lichtbildwerk, ein Filmwerk oder Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art durch technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen. Das Vorführungsrecht umfaßt nicht das Recht, die Funksendung oder öffentliche Zugänglichmachung solcher Werke öffentlich wahrnehmbar zu machen (§ 22).
Fachbeiträge • 87
- 1. Bearbeitung von Theaterstücken: Konflikte mit dem UrheberrechtEingeschränkter ZugriffChristian Brandenburg · www.arbeitsrecht-benclowitz.de · 7. August 2013
- 2. Bearbeitung von Theaterstücken: Konflikte mit dem UrheberrechtEingeschränkter ZugriffChristian Brandenburg · www.arbeitsrecht-benclowitz.de · 7. August 2013
- 3. Bearbeitung von Theaterstücken: Konflikte mit dem UrheberrechtEingeschränkter ZugriffChristian Brandenburg · www.arbeitsrecht-benclowitz.de · 7. August 2013
- 4. Profilbild TwitterEingeschränkter Zugriffwww.wws-ulm.de · 31. August 2021
- 5. oder Tonträger (§ 21 UrhG) – Alles, was Sie wissen müssenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 18. August 2025
- 6. Ausstellungsrecht nach § 18 UrhG - Rechte, Pflichten & RisikenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 15. August 2025
- 7. Senderecht (§ 20 UrhG) - Rechte und Pflichten erklärtEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 17. August 2025
- 8. Das "Embedding" von Fotos kann das Urheberrecht verletzenEingeschränkter ZugriffJan-Niclas Kück · www.lhr-law.de · 4. April 2018
Öffentliche Quellen • 10
- 1. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2020BMF Schreiben · 31. Dezember 2020
- 2. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2018BMF Schreiben · 31. Dezember 2018
- 3. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2019BMF Schreiben · 31. Dezember 2019
- 4. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2016BMF Schreiben · 31. Dezember 2016
- 5. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2013BMF Schreiben · 31. Dezember 2013
- 6. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2017BMF Schreiben · 31. Dezember 2017
- 7. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2010BMF Schreiben · 31. Dezember 2010
- 8. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2014BMF Schreiben · 31. Dezember 2014