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1. März 2017
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7. Juni 2021
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31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Bei entgeltlicher Einräumung eines Nutzungsrechts erteilt der Vertragspartner dem Urheber mindestens einmal jährlich Auskunft über den Umfang der Werknutzung und die hieraus gezogenen Erträge und Vorteile. Die Auskunft erfolgt auf der Grundlage der Informationen, die im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes üblicherweise vorhanden sind. Die Auskunft ist erstmals ein Jahr nach Beginn der Werknutzung und nur für die Zeit der Werknutzung zu erteilen.
(1a) Nur auf Verlangen des Urhebers hat der Vertragspartner Auskunft über Namen und Anschriften seiner Unterlizenznehmer zu erteilen sowie Rechenschaft über die Auskunft nach Absatz 1 abzulegen.
(2) Die Absätze 1 und 1a sind nicht anzuwenden, soweit
- 1.
- der Urheber einen lediglich nachrangigen Beitrag zu einem Werk, einem Produkt oder einer Dienstleistung erbracht hat, es sei denn, der Urheber legt aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte dafür dar, dass er die Auskunft für eine Vertragsanpassung (§ 32a Absatz 1 und 2) benötigt; nachrangig ist ein Beitrag insbesondere dann, wenn er den Gesamteindruck eines Werkes oder die Beschaffenheit eines Produktes oder einer Dienstleistung wenig prägt, etwa weil er nicht zum typischen Inhalt eines Werkes, eines Produktes oder einer Dienstleistung gehört, oder
- 2.
- die Inanspruchnahme des Vertragspartners aus anderen Gründen unverhältnismäßig ist, insbesondere wenn der Aufwand für die Auskunft außer Verhältnis zu den Einnahmen aus der Werknutzung stünde.
(3) Von den Absätzen 1 bis 2 kann nur durch eine Vereinbarung abgewichen werden, die auf einer gemeinsamen Vergütungsregel (§ 36) oder einem Tarifvertrag beruht. Im Fall des Satzes 1 wird vermutet, dass die kollektiven Vereinbarungen dem Urheber zumindest ein vergleichbares Maß an Transparenz wie die gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten.
Fachbeiträge • 175
- 1. AktuellesEingeschränkter Zugriffwww.advant-beiten.com · 27. Januar 2022
- 2. AktuellesEingeschränkter Zugriffwww.advant-beiten.com · 27. Januar 2022
- 3. Die neuen Auskunftspflichten nach § 32d und § 32e UrhGEingeschränkter ZugriffDr. Kerstin Bäcker · www.lausen.com · 25. Januar 2023
- 4. Die neuen Auskunftspflichten nach §32d und § 32e UrhG - Teil III: Inhalt der AuskunftspflichtEingeschränkter ZugriffDr. Kerstin Bäcker · www.lausen.com · 25. Februar 2023
- 5. AktuellesEingeschränkter Zugriffwww.advant-beiten.com · 26. Januar 2022
- 6. AktuellesEingeschränkter Zugriffwww.advant-beiten.com · 26. Januar 2022
- 7. AktuellesEingeschränkter Zugriffwww.advant-beiten.com · 27. Januar 2022
- 8. BlogEingeschränkter Zugriffwww.medienrechtberlin.de · 18. Januar 2017
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 19/30105 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/29573 - Bundesregierung und nachgeordnete Behörden - Anforderungen des UrheberrechtsBundestag Drucksachen · 25. Mai 2021
- 2. 19/27426 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen BinnenmarktesBundestag Drucksachen · 9. März 2021
- 3. 19/29907 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/27426, 19/28171, 19/28605 Nr. 1.10, 19/29894 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen BinnenmarktesBundestag Drucksachen · 19. Mai 2021
- 4. 19/28171 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes - Drucksache 19/27426 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 1. April 2021
- 5. 19/29894 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/27426, 19/28171, 19/28605 Nr. 1.10 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Thomas Hacker, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/23303 - Ausleihe digitaler Güter in öffentlichen Bibliotheken c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/14155 - Rechtssicherheit für Forschung und Lehre - Bildungs- und Wissenschaftsschranken im Urheberrecht entfristen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Simone Barrientos, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/14370 - Verleihbarkeit Digitaler Medien durch Bibliotheken sichernBundestag Drucksachen · 19. Mai 2021
- 6. 19/29573 - Kleine Anfrage: Bundesregierung und nachgeordnete Behörden - Anforderungen des UrheberrechtsBundestag Drucksachen · 11. Mai 2021