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31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
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1. Januar 2025
1. Januar 2025
(1) Ein Vertrag, durch den sich der Urheber zur Einräumung von Nutzungsrechten an künftigen Werken verpflichtet, die überhaupt nicht näher oder nur der Gattung nach bestimmt sind, bedarf der schriftlichen Form. Schließt der Urheber den Vertrag mit einer Verwertungsgesellschaft, so genügt die Textform. Der Vertrag kann von beiden Vertragsteilen nach Ablauf von fünf Jahren seit dem Abschluss des Vertrages gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate, wenn keine kürzere Frist vereinbart ist.
(2) Auf das Kündigungsrecht kann im voraus nicht verzichtet werden. Andere vertragliche oder gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
(3) Wenn in Erfüllung des Vertrages Nutzungsrechte an künftigen Werken eingeräumt worden sind, wird mit Beendigung des Vertrages die Verfügung hinsichtlich der Werke unwirksam, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeliefert sind.
Fachbeiträge • 17
- 1. Einführung ins UrheberrechtEingeschränkter ZugriffHarald Brennecke · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 22. Januar 2014
- 2. Urheberrecht an SoftwareEingeschränkter ZugriffStephan Schmidt Evelyn Diaz Ravelo · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 3. Einführung ins UrheberrechtEingeschränkter ZugriffHarald Brennecke · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 4. Sittenwidrigkeit des Künstlervertrages kann auch zur Nichtigkeit der dinglichen Einräumung von Nutzungsrechten führenEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 5. LG München I, Beschluss vom 19.11.02/ Urteil vom 8.08.2002, AZ: 7 O 22704/01Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 6. LG München I, Beschluss vom 19.11.02/ Urteil vom 8.08.2002, AZ: 7 O 22704/01Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 7. OLG München, Urteil vom 04. September 2003, AZ: 29 U 4743/03Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 8. Urheberrecht des Fotografen durch Verwendung von Bewerbungsfotos auf gewerblicher Internetseite verletztEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 20/11306 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 8. Mai 2024