1. September 2008
9. Oktober 2013
2. Dezember 2020
31. Dezember 2024
(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen.
(2) Die Abmahnung hat in klarer und verständlicher Weise
- 1.
- Name oder Firma des Verletzten anzugeben, wenn der Verletzte nicht selbst, sondern ein Vertreter abmahnt,
- 2.
- die Rechtsverletzung genau zu bezeichnen,
- 3.
- geltend gemachte Zahlungsansprüche als Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aufzuschlüsseln und
- 4.
- wenn darin eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung enthalten ist, anzugeben, ob die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung erheblich über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht.
(3) Soweit die Abmahnung berechtigt ist und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 4 entspricht, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. Für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen beschränkt sich der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen hinsichtlich der gesetzlichen Gebühren auf Gebühren nach einem Gegenstandswert für den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch von 1 000 Euro, wenn der Abgemahnte
- 1.
- eine natürliche Person ist, die nach diesem Gesetz geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet, und
- 2.
- nicht bereits wegen eines Anspruchs des Abmahnenden durch Vertrag, auf Grund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung oder einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung verpflichtet ist.
(4) Soweit die Abmahnung unberechtigt oder unwirksam ist, kann der Abgemahnte Ersatz der für seine Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen, es sei denn, es war für den Abmahnenden zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht erkennbar, dass die Abmahnung unberechtigt war. Weitergehende Ersatzansprüche bleiben unberührt.
Fachbeiträge • +500
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Öffentliche Quellen • 22
- 1. 16/8783 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/5048- Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen EigentumsBundestag Drucksachen · 9. April 2008
- 2. 16/11570 - Unterrichtung: Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2008Bundestag Drucksachen · 23. Dezember 2008
- 3. 16/5048 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen EigentumsBundestag Drucksachen · 20. April 2007
- 4. 17/1585 - Antwort: Abmahnmissbrauch im Online-HandelBundestag Drucksachen · 6. Mai 2010
- 5. 17/11137 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes - StörerhaftungBundestag Drucksachen · 23. Oktober 2012
- 6. 17/14192 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/13057, 17/13429 - Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken b) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 17/6482 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/6483 - Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung und der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen d) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jerzy Montag, Renate Künast, Jürgen Trittin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - 17/12620 - Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung des Missbrauchs des AbmahnwesensBundestag Drucksachen · 26. Juni 2013
- 7. 17/13429 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken - Drucksache 17/13057 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 8. Mai 2013
- 8. 17/14216 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 17/13057, 17/13429 - Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken b) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 17/6482 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/6483 - Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung und der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen d) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jerzy Montag, Renate Künast, Jürgen Trittin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/12620 - Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung des Missbrauchs des AbmahnwesensBundestag Drucksachen · 26. Juni 2013