Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
12. Februar 2009
12. Februar 2009
>
Version
1. April 2024
1. April 2024
>
Version
5. November 2024
5. November 2024
(1) Für das Verfahren in Disziplinarsachen gelten die Vorschriften des Bundesdisziplinargesetzes in der am 31. März 2024 geltenden Fassung sinngemäß.
(2) Über die vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung von Bezügen sowie über die Aufhebung dieser Maßnahmen entscheidet auf Antrag der obersten Dienstbehörde das Dienstgericht durch Beschluss. Der Beschluß ist der obersten Dienstbehörde und dem Richter zuzustellen.
(3) § 78 des Bundesdisziplinargesetzes ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass in Disziplinarverfahren vor dem Dienstgericht des Bundes die für das Verfahren über die Berufung getroffenen gebührenrechtlichen Bestimmungen sinngemäß anzuwenden sind. Dem Verfahren über die Auferlegung einer Geldbuße durch das Dienstgericht steht hinsichtlich der Kosten das Verfahren über die Klage gegen eine entsprechende Disziplinarverfügung des Dienstvorgesetzten gleich. In Verfahren über den Antrag auf Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen gelten die für das Verfahren über den Antrag auf Aussetzung dieser Maßnahmen getroffenen gebührenrechtlichen Bestimmungen entsprechend.
Fachbeiträge • 4
- 1. Ermittlungsverfahren wegen § 184b StGB - was Beamte, Lehrer und Polizisten jetzt wissen müssenEingeschränkter ZugriffFlorian Rappaport · www.rappaport-verteidigung.de · 13. Juni 2026
- 2. Kein Gerichtsbescheid vom Dienstgericht für RichterEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 3. Dezember 2013
- 3. Die Disziplinargerichtsbarkeit für Richter und Beamte in der RechtspflegeEingeschränkter ZugriffMartin Riemer · www.dr-riemer.de · 11. August 2025
- 4. Deutlich längerer Prozess gegen Richter in FuldaEingeschränkter ZugriffTanja Podolski · www.lto.de · 30. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 20/9043 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes - Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem BundesverfassungsgerichtBundestag Drucksachen · 1. November 2023
- 2. 20/6435 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 19. April 2023
- 3. 21/4346 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bundesbeamten vor politischer Verfolgung und Stärkung des Rechtsschutzes gegen den DienstherrnBundestag Drucksachen · 26. Februar 2026