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8. September 2015
8. September 2015
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1. August 2021
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5. November 2024
5. November 2024
(1) Zum Staatsanwalt kann nur ernannt werden, wer die Befähigung zum Richteramt (§§ 5 bis 7) besitzt.
(2) Dem richterlichen Dienst im Sinne des § 10 Abs. 1 steht eine staatsanwaltschaftliche Tätigkeit gleich.
(3) Auf die Staatsanwälte ist § 41 entsprechend anzuwenden.
(4) In gerichtlichen Disziplinarverfahren gegen Staatsanwälte entscheiden die Dienstgerichte für Richter. Die nichtständigen Beisitzer müssen auf Lebenszeit berufene Staatsanwälte sein. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bestellt die nichtständigen Beisitzer beim Dienstgericht des Bundes. Die Bestellung der nichtständigen Beisitzer bei den Dienstgerichten der Länder regelt die Landesgesetzgebung.
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend für den Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht, den Bundeswehrdisziplinaranwalt, die Staatsanwälte und die Landesanwälte bei den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit der Länder; das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bestellt die nichtständigen Beisitzer beim Dienstgericht des Bundes im Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesministerium.
Fachbeiträge • 2
- 1. Amtsangemessene RichterbesoldungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 5. Mai 2015
- 2. Die Disziplinargerichtsbarkeit für Richter und Beamte in der RechtspflegeEingeschränkter ZugriffMartin Riemer · www.dr-riemer.de · 11. August 2025
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 18/10878 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Deutschen RichtergesetzesBundestag Drucksachen · 18. Januar 2017
- 2. 19/13617 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 19/8581 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Studien- und Prüfungszeit im Studiengang "Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung")Bundestag Drucksachen · 26. September 2019
- 3. 19/14099 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfes des Bundesrates - Drucksachen 19/8581, 19/13617 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Studien- und Prüfungszeit im Studiengang „Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung“)Bundestag Drucksachen · 16. Oktober 2019
- 4. 19/20541 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Recht und Pflicht zur Fortbildung der Richterinnen und Richter)Bundestag Drucksachen · 30. Juni 2020
- 5. 19/26828 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 19. Februar 2021