(1) Der Richter ist entlassen,
- 1.
- wenn er die Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes verliert,
- 2.
- wenn er in ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn tritt, sofern gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, oder
- 3.
- wenn er zum Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit ernannt wird.
In den Fällen der Nummer 2 kann die oberste Dienstbehörde im Einvernehmen mit dem neuen Dienstherrn und mit Zustimmung des Richters die Fortdauer des Richterverhältnisses neben dem neuen Dienst- oder Amtsverhältnis anordnen.
(2) Der Richter ist zu entlassen,
- 1.
- wenn er sich weigert, den Richtereid (§ 38) zu leisten,
- 2.
- wenn er zur Zeit der Ernennung Mitglied des Bundestages oder eines Landtages war und nicht innerhalb der von der obersten Dienstbehörde gesetzten angemessenen Frist sein Mandat niederlegt,
- 3.
- wenn er nach Erreichen der Altersgrenze berufen worden ist,
- 4.
- wenn er seine Entlassung schriftlich verlangt,
- 5.
- wenn er die Altersgrenze erreicht oder dienstunfähig ist und das Dienstverhältnis nicht durch Eintritt in den Ruhestand endet oder
- 6.
- wenn er ohne Genehmigung der obersten Dienstbehörde seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Ausland nimmt.
(3) Ein Richter auf Lebenszeit oder ein Richter auf Zeit kann ohne seine schriftliche Zustimmung nur auf Grund rechtskräftiger richterlicher Entscheidung entlassen werden. Die Entlassung eines Richters auf Lebenszeit oder eines Richters auf Zeit nach Absatz 1 kann erst geltend gemacht werden, nachdem ein Gericht sie rechtskräftig festgestellt hat.
Fachbeiträge • 3
- 1. Steuerhinterziehung - StrafmilderungsfaktorenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 11. Juni 2013
- 2. Entlassung eines Staatsanwaltes wegen Ungeeignetheit?Eingeschränkter ZugriffJoachim Sokolowski · www.sokolowski.org · 26. März 2012
- 3. Jonathan Schramm schließt Promotionsverfahren abEingeschränkter ZugriffJonathan Schramm · www.law-school.de · 10. Dezember 2025
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 19/2920 - Unterrichtung: Jahresbericht 2017Bundestag Drucksachen · 15. Juni 2018
- 2. 19/10305 - Unterrichtung: Jahresbericht 2018Bundestag Drucksachen · 10. Mai 2019
- 3. 20/7660 - Unterrichtung: Jahresbericht 2022Bundestag Drucksachen · 5. Juni 2023
- 4. 20/12750 - Unterrichtung: Jahresbericht 2023Bundestag Drucksachen · 13. August 2024
- 5. 21/800 - Unterrichtung: Jahresbericht 2024Bundestag Drucksachen · 7. Juli 2025
- 6. 21/7050 - Unterrichtung: Jahresbericht 2025Bundestag Drucksachen · 2. Juli 2026