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29. Juli 2017
29. Juli 2017
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Für kumulierende Vorhaben besteht die UVP-Pflicht, wenn die kumulierenden Vorhaben zusammen die maßgeblichen Größen- oder Leistungswerte nach § 6 erreichen oder überschreiten.
(2) Bei kumulierenden Vorhaben, die zusammen die Prüfwerte für eine allgemeine Vorprüfung erstmals oder erneut erreichen oder überschreiten, ist die allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Für die allgemeine Vorprüfung gilt § 7 Absatz 1 und 3 bis 7 entsprechend.
(3) Bei kumulierenden Vorhaben, die zusammen die Prüfwerte für eine standortbezogene Vorprüfung erstmals oder erneut erreichen oder überschreiten, ist die standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Für die standortbezogene Vorprüfung gilt § 7 Absatz 2 bis 7 entsprechend.
(4) Kumulierende Vorhaben liegen vor, wenn mehrere Vorhaben derselben Art von einem oder mehreren Vorhabenträgern durchgeführt werden und in einem engen Zusammenhang stehen. Ein enger Zusammenhang liegt vor, wenn
- 1.
- sich der Einwirkungsbereich der Vorhaben überschneidet und
- 2.
- die Vorhaben funktional und wirtschaftlich aufeinander bezogen sind.
(5) Für die in Anlage 1 Nummer 14.4, 14.5 und 19.1 aufgeführten Vorhaben gilt Absatz 4 mit der Maßgabe, dass zusätzlich ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht.
(6) Der in den jeweiligen Anwendungsbereich der Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG fallende, aber vor Ablauf der jeweiligen Umsetzungsfristen erreichte Bestand bleibt hinsichtlich des Erreichens oder Überschreitens der Größen- oder Leistungswerte und der Prüfwerte unberücksichtigt.
Fachbeiträge • 5
- 1. Referentenentwurf zum UVP-AnpassungsgesetzEingeschränkter ZugriffAdministrator · www.kopp-assenmacher.de · 27. September 2026
- 2. Rechtmäßigkeit von immissionsschutzrechtlichen Vorbescheiden für Windenergieanlagen (WEA)Eingeschränkter Zugriffwww.bbgundpartner.de · 10. Juli 2026
- 3. Klage gegen immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für SuedLink-Konverteranlage erfolglosEingeschränkter Zugriffwww.bbgundpartner.de · 22. Juli 2025
- 4. Das Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung auf neuestem Stand - 5. Auflage 2018 des UVPG-KommentarsEingeschränkter ZugriffOle-Jochen Melchior · www.luther-lawfirm.com · 31. August 2026
- 5. Rechtsprechungsupdate 2026/I: Windenergieanlagen an Land in der gerichtlichen PraxisEingeschränkter Zugriffwww.gleisslutz.com · 15. Februar 2024
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 18/11948 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung - Drucksache 18/11499 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 12. April 2017
- 2. 18/11499 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der UmweltverträglichkeitsprüfungBundestag Drucksachen · 13. März 2017
- 3. 19/23491 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 19. Oktober 2020
- 4. 19/26241 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/23491, 19/24236, 19/24535 Nr. 11 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 27. Januar 2021
- 5. 20/13015 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11306 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 25. September 2024