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14. März 2015
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7. Juli 2021
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25. Juli 2024
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15. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nach Maßgabe der §§ 16 bis 25 allgemeine Vorschriften für die Laufbahnen und die Vorbereitungsdienste zu erlassen, insbesondere Vorschriften über
- 1.
- die Gestaltung der Laufbahnen, einschließlich der regelmäßig zu durchlaufenden Ämter,
- 2.
- den Erwerb und die Anerkennung der Laufbahnbefähigung, einschließlich der Festlegung gleichwertiger Abschlüsse,
- 3.
- die Rahmenregelungen für Auswahlverfahren für die Einstellung in einen Vorbereitungsdienst, insbesondere den Einsatz von Informationstechnologie und von Videokonferenztechnik,
- 4.
- die Anrechnung von Zeiten auf den Vorbereitungsdienst und die Voraussetzungen für eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes,
- 5.
- die Einstellungsvoraussetzungen für andere Bewerberinnen und andere Bewerber,
- 6.
- die Festlegung von Altersgrenzen,
- 7.
- die Voraussetzungen für den Laufbahnwechsel und
- 8.
- die Voraussetzungen für Beförderungen.
(2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nach Maßgabe der §§ 16 bis 25 besondere Vorschriften für die einzelnen Laufbahnen und Vorbereitungsdienste zu erlassen, insbesondere Vorschriften über
- 1.
- das Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst,
- 2.
- den Ablauf des Vorbereitungsdienstes, insbesondere über dessen Inhalte und Dauer,
- 3.
- die Prüfung und das Prüfungsverfahren, einschließlich der Prüfungsnoten, sowie
- 4.
- die Folgen der Nichtteilnahme an Prüfungen und die Folgen von Ordnungsverstößen.
Fachbeiträge • 33
- 1. BVerwG 2 B 19.06, Beschluss vom 22. Mai 2006Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 2. BVerwG 2 C 27.12, Urteil vom 30. Januar 2014Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 3. BVerwG 2 VR 1.16, Beschluss vom 21. Dezember 2016Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. BVerwG 2 B 75.11, Beschluss vom 19. Dezember 2012Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. BVerwG 2 A 8.09, Urteil vom 26. Mai 2011Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. BVerwG 5 C 21.12, Urteil vom 18. April 2013Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 2 C 45.13, Urteil vom 16. Juli 2015Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 2 VR 1.13, Beschluss vom 20. Juni 2013Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de