Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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22. März 2012
22. März 2012
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5. April 2017
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15. Januar 2026
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16. Januar 2026
16. Januar 2026
(1) Eine Abordnung ist die vorübergehende Übertragung einer dem Amt der Beamtin oder des Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle. Die Abordnung kann ganz oder teilweise erfolgen.
(2) Eine Abordnung ist ganz oder teilweise aus dienstlichen Gründen auch zu einer nicht dem bisherigen Amt entsprechenden Tätigkeit möglich, wenn die Wahrnehmung der neuen Tätigkeit aufgrund der Vorbildung oder Berufsausbildung zumutbar ist. Dabei ist auch die Abordnung zu einer Tätigkeit zulässig, die nicht einem Amt mit demselben Endgrundgehalt entspricht.
(3) Die Abordnung bedarf der Zustimmung der Beamtin oder des Beamten, wenn sie
- 1.
- im Fall des Absatzes 2 länger als zwei Jahre dauert oder
- 2.
- zu einem anderen Dienstherrn erfolgt.
(4) Die Abordnung zu einem anderen Dienstherrn wird von dem abgebenden im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt. Das Einverständnis ist schriftlich oder elektronisch zu erklären.
(5) Werden Beamtinnen und Beamte des Bundes zu einem Land, einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einer sonstigen nicht der Bundesaufsicht unterstehenden Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts zur vorübergehenden Beschäftigung abgeordnet, sind, soweit zwischen den Dienstherren nichts anderes vereinbart ist, die für den Bereich des aufnehmenden Dienstherrn geltenden Vorschriften über die Pflichten und Rechte der Beamtinnen und Beamten entsprechend anzuwenden mit Ausnahme der Regelungen über Diensteid, Amtsbezeichnung, Zahlung von Bezügen, Krankenfürsorgeleistungen und Versorgung.
(6) Die Verpflichtung zur Zahlung der Besoldung hat auch der Dienstherr, zu dem die Abordnung erfolgt ist.
(7) Die Bundesministerien werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates für ihren jeweiligen Geschäftsbereich zu regeln, dass der Bedarf an befristet von Dritten überlassenem Personal insgesamt oder für bestimmte Bereiche ausschließlich gedeckt wird durch Abordnungen von
- 1.
- Beamten,
- 2.
- Richtern und
- 3.
- sonstigen Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen.
Fachbeiträge • 4
- 1. Versetzung, Abordnung, vorübergehende VerwendungEingeschränkter Zugriffwww.hw-anwalt.de · 4. Juni 2014
- 2. Wer darf die Disziplinarbefugnis bei abgeordneten Bundesbeamten ausüben?Eingeschränkter Zugriffwww.meyer-koering.de · 15. Dezember 2025
- 3. Wahlanfechtung der Schwerbehindertenvertretung - BAG 7 ABR 23/12Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 21. Juni 2015
- 4. Die abgeordnete Richterin - und die Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des BerufungsgerichtsEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 31. Oktober 2014
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 19/10481 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/8746 - Institutionelle ZuwendungenBundestag Drucksachen · 23. Mai 2019
- 2. 19/9622 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/9082 - Personalstruktur im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und im Bundesamt für Bauwesen und RaumordnungBundestag Drucksachen · 24. April 2019
- 3. 19/17292 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetzes und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des BundesamtsBundestag Drucksachen · 19. Februar 2020
- 4. 19/20828 - Kleine Anfrage: Suspendierung von BundespolizeibeamtenBundestag Drucksachen · 6. Juli 2020
- 5. 19/21158 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/20828 - Suspendierung von BundespolizeibeamtenBundestag Drucksachen · 20. Juli 2020
- 6. 19/31818 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Juli 2021 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 30. Juli 2021
- 7. 19/26820 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des BundespersonalvertretungsgesetzesBundestag Drucksachen · 19. Februar 2021
- 8. 21/3106 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1926 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2025