Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. Januar 2011
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11. Juli 2013
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14. März 2015
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1. März 2016
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28. Oktober 2016
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1. Januar 2019
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25. März 2021
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15. Januar 2026
15. Januar 2026
(1) Auf Antrag der Beamtin oder des Beamten kann der Eintritt in den Ruhestand bis zu drei Jahre hinausgeschoben werden, wenn
- 1.
- dies im dienstlichen Interesse liegt und
- 2.
- die Arbeitszeit mindestens die Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit beträgt.
(1a) Dem Antrag nach Absatz 1 ist zu entsprechen, wenn
- 1.
- die Beamtin oder der Beamte familienbedingt
- a)
- teilzeitbeschäftigt oder beurlaubt nach § 92 gewesen ist,
- b)
- Familienpflegezeit nach § 92a in Anspruch genommen hat oder
- c)
- Pflegezeit nach § 92b in Anspruch genommen hat,
- 2.
- das Ruhegehalt, das sie oder er bei Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze erhalten würde, nicht die Höchstgrenze erreicht,
- 3.
- die Arbeitszeit mindestens die Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit beträgt und
- 4.
- dienstliche Belange einem Hinausschieben nicht entgegenstehen.
(1b) Dienstliche Belange stehen einem Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand insbesondere dann entgegen, wenn
- 1.
- die bisher wahrgenommenen Aufgaben wegfallen,
- 2.
- Planstellen eingespart werden sollen,
- 3.
- die Beamtin oder der Beamte in einem Planstellenabbaubereich beschäftigt ist,
- 4.
- die Aufgabe, die die Beamtin oder der Beamte wahrnimmt, einem festen Rotationsprinzip unterliegt,
- 5.
- andere personalwirtschaftliche Gründe gegen eine Weiterbeschäftigung sprechen oder
- 6.
- zu erwarten ist, dass sie oder er den Anforderungen des Dienstes nicht mehr gewachsen ist.
(2) Der Eintritt in den Ruhestand kann im Einzelfall mit Zustimmung der Beamtin oder des Beamten um höchstens drei Jahre hinausgeschoben werden, wenn
- 1.
- die Dienstgeschäfte nur durch diese Beamtin oder diesen Beamten fortgeführt werden können und
- 2.
- die Arbeitszeit der Beamtin oder des Beamten mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beträgt.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten im Beamtenverhältnis auf Probe nach § 24 entsprechend.
(4) Auf Antrag der Beamtin oder des Beamten kann der Eintritt in den Ruhestand bei Vorliegen eines dienstlichen Interesses um höchstens zwei Jahre hinausgeschoben werden. Das gilt nur, wenn für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren vor Beginn des Monats, in dem die jeweils geltende Regelaltersgrenze oder die besondere Altersgrenze erreicht wird, und höchstens zwei Jahre danach Teilzeitbeschäftigung mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit bewilligt wird. Die Zeiträume vor und nach der jeweils geltenden Regelaltersgrenze oder der besonderen Altersgrenze müssen gleich lang sein. Sie muss vor dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine Bewilligung nach § 9 Absatz 2 der Arbeitszeitverordnung ist nicht möglich. Der Antrag ist spätestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt zu stellen, zu dem die Teilzeitbeschäftigung beginnen soll.
(5) Dem Antrag nach Absatz 4 darf nur entsprochen werden, wenn die Beamtin oder der Beamte sich verpflichtet, während des Bewilligungszeitraumes berufliche Verpflichtungen außerhalb des Beamtenverhältnisses nur in dem Umfang einzugehen, in dem Vollzeitbeschäftigten die Ausübung von Nebentätigkeiten gestattet ist. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, soweit dies mit dem Beamtenverhältnis vereinbar ist. Dabei ist von der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte auszugehen. Wird der Verpflichtung nach Satz 1 schuldhaft nicht nachgekommen, soll die Bewilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(6) Die Bewilligung nach Absatz 4 darf außer in den Fällen des Absatzes 5 Satz 4 mit Wirkung für die Zukunft nur widerrufen werden, wenn der Beamtin oder dem Beamten die Teilzeitbeschäftigung nicht mehr zugemutet werden kann. Wird die Bewilligung widerrufen, nach dem die Regelaltersgrenze oder die besondere Altersgrenze erreicht worden ist, tritt die Beamtin oder der Beamte mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem der Widerruf bekannt gegeben worden ist. Die Vorschriften über die Beendigung des Beamtenverhältnisses wegen Dienstunfähigkeit und die Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit bleiben unberührt.
Fachbeiträge • 10
- 1. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 5. August 2026
- 2. Beamtenrecht: Beschluss VGH Baden-Württemberg vom 26.02.2024, Az. 4 S 140/24 zum Hinausschieben des Eintritts in den RuhestandEingeschränkter ZugriffTobias Ibach · www.goi-anwaelte.de · 6. Juni 2024
- 3. Hinausschieben Eintritt in Ruhestand - dienstliches InteresseEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 18. Februar 2021
- 4. Beamter - Anspruch auf Beschäftigung über die gesetzliche Regelaltersgrenze hinausEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 24. August 2020
- 5. BVerwG 6 P 1.11, Beschluss vom 16. April 2012Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. BVerwG 6 A 1.06, Urteil vom 27. Juni 2007Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. Verfahrensinformation zu 2 B 16.12Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. # 29/12Eingeschränkter Zugriffwww.drb.de · 27. November 2012
Öffentliche Quellen • 12
- 1. 18/11117 - Unterrichtung: Zweiter Bericht der Bundesregierung zur Anhebung der Altersgrenzen von Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richtern des BundesBundestag Drucksachen · 6. Februar 2017
- 2. 19/6663 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. Dezember 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 21. Dezember 2018
- 3. 19/4116 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020)Bundestag Drucksachen · 3. September 2018
- 4. 19/1568 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/732 - Rechtsextreme Vorfälle in der Bundeswehr im Jahr 2017Bundestag Drucksachen · 9. April 2018
- 5. 19/13519 - Antrag: Für einen modernen und attraktiven Öffentlichen DienstBundestag Drucksachen · 24. September 2019
- 6. 19/10338 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/8674 - Rechtsextreme Vorfälle in der BundeswehrBundestag Drucksachen · 20. Mai 2019
- 7. 19/13396 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 23. September 2019
- 8. 19/18270 - Unterrichtung: Siebter Versorgungsbericht der BundesregierungBundestag Drucksachen · 18. März 2020