(1) Wer die Berufsbezeichnung "Podologin" oder "Podologe" führen will, bedarf der Erlaubnis. Die Bezeichnung "Medizinische Fußpflegerin" oder "Medizinischer Fußpfleger" darf nur von Personen mit einer Erlaubnis nach Satz 1 oder einer Berechtigung oder staatlichen Anerkennung nach § 10 Abs. 1 geführt werden.
(2) Podologinnen und Podologen, die Staatsangehörige eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, führen die Berufsbezeichnung nach Absatz 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes ohne Erlaubnis, sofern sie ihre Berufstätigkeit als vorübergehende und gelegentliche Dienstleistung im Sinne des Artikels 50 des EG-Vertrages im Geltungsbereich dieses Gesetzes ausüben. Sie unterliegen jedoch der Meldepflicht und Nachprüfung nach diesem Gesetz. Gleiches gilt für Drittstaaten und Drittstaatsangehörige, soweit sich hinsichtlich der Anerkennung von Ausbildungsnachweisen nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften eine Gleichstellung ergibt.
Fachbeiträge • 21
- 1. Abmahnung Zentralverband der Podologen und Fusspfleger ZFDEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 20. November 2012
- 2. Werbung mit Zusatz „medizinische Fußpflege“Eingeschränkter Zugriffwww.lieb-online.com · 5. Februar 2013
- 3. Hausverbot für Fußpfleger im Altenheim - Interessen- und GrundrechtsabwägungEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 20. Oktober 2020
- 4. Zülch RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Heiner Heldt · www.heldt-zuelch.de · 14. November 2013
- 5. Rechtsanwalt Wettbewerbsrecht LüneburgEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Heiner Heldt · www.heldt-zuelch.de · 27. März 2017
- 6. der BGH schafft Klarheit!Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Heiner Heldt · www.heldt-zuelch.de · 14. November 2013
- 7. Zülch RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Heiner Heldt · www.heldt-zuelch.de · 27. Februar 2015
- 8. Werbung mit "medizinischer Fußpflege"Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Heiner Heldt · www.heldt-zuelch.de · 4. Februar 2013
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 14/7107 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/5593- Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologensgestz - PodG)Bundestag Drucksachen · 11. Oktober 2001
- 2. 14/5593 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz-PodG)Bundestag Drucksachen · 15. März 2001
- 3. 15/804 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/13- Entwurf eines Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege sowie zur Änderung des KrankenhausfinanzierungsgesetzesBundestag Drucksachen · 8. April 2003
- 4. 16/5385 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der HeilberufeBundestag Drucksachen · 21. Mai 2007
- 5. 16/6458 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/5385- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der HeilberufeBundestag Drucksachen · 19. September 2007
- 6. 18/6616 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems ("IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere BerufeBundestag Drucksachen · 9. November 2015
- 7. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2013BMF Schreiben · 31. Dezember 2013
- 8. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2010BMF Schreiben · 31. Dezember 2010