(1) Wer den Vorschriften dieses Gesetzes zuwiderhandelt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Wer vorsätzlich oder fahrlässig handelt, ist zum Ersatz des durch die Zuwiderhandlung entstandenen Schadens verpflichtet.
(2) Der Anspruch auf Unterlassung kann nur geltend gemacht werden
- 1.
- von Gewerbetreibenden, die Bücher vertreiben,
- 2.
- von rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen, die in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände nach § 8b des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb eingetragen sind,
- 3.
- von einem Rechtsanwalt, der von Verlegern, Importeuren oder Unternehmen, die Verkäufe an Letztabnehmer tätigen, gemeinsam als Treuhänder damit beauftragt worden ist, ihre Preisbindung zu betreuen (Preisbindungstreuhänder),
- 4.
- von Stellen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Unterlassungsklagengesetzes.
(3) Für das Verfahren gelten bei den Anspruchsberechtigten nach Absatz 2 Nr. 1 bis 3 die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und bei Einrichtungen nach Absatz 2 Nr. 4 die Vorschriften des Unterlassungsklagegesetzes.
Fachbeiträge • 21
- 1. Ab wann liegt ein gebrauchtes Buch vor?Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 19. Januar 2017
- 2. Umgehung der Buchpreisbindung durch "Förderprogramm"Eingeschränkter Zugriffwww.ratgeberrecht.eu · 4. August 2011
- 3. Abmahnung PreisbindungstreuhänderEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 9. Dezember 2020
- 4. Verstoß gegen Buchpreisbindung?Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 16. Oktober 2018
- 5. Preisbindungstreuhänder kann für eine Abmahnung 147,56 € verlangenEingeschränkter ZugriffMichael Ullrich · www.goldberg.de · 12. September 2019
- 6. (Wettbewerbsrecht) LG Berlin vom 14.12.11: Verrechnung von Gutscheinen beim Kauf preisgebundener Bücher stellt Verstoß gg § 3 BuchPrG dar (102 O 165/11)Eingeschränkter ZugriffKai Jüdemann · www.ra-juedemann.de · 31. Januar 2012
- 7. OLG Stuttgart: Kein Verstoss gegen die Buchpreisbindung wenn beim Kauf eines Buches ein für den Erwerb anderer Waren ausgegebener Gutschein verwendet wirdEingeschränkter Zugriffwww.diekmann-rechtsanwaelte.de · 11. November 2010
- 8. Abmahnung durch PreisbindungstreuhänderEingeschränkter ZugriffVon Peter Kehl · www.kehl.legal · 27. Dezember 2009
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/12084 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen WettbewerbsBundestag Drucksachen · 31. Juli 2019
- 2. 20/6520 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG)Bundestag Drucksachen · 24. April 2023
- 3. 20/7631 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/6520, 20/6878 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG)Bundestag Drucksachen · 5. Juli 2023