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1. Januar 2022
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1. Juli 2022
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2. Februar 2026
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(1) Fachlich geeignet im Sinne des § 158 Absatz 1 ist eine Person, die Grundkenntnisse auf den Gebieten des Familienrechts, insbesondere des Kindschaftsrechts, des Verfahrensrechts in Kindschaftssachen und des Kinder- und Jugendhilferechts, sowie Kenntnisse der Entwicklungspsychologie des Kindes hat und über kindgerechte Gesprächstechniken verfügt. Die nach Satz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sind auf Verlangen des Gerichts nachzuweisen. Der Nachweis kann insbesondere über eine sozialpädagogische, pädagogische, juristische oder psychologische Berufsqualifikation sowie eine für die Tätigkeit als Verfahrensbeistand spezifische Zusatzqualifikation erbracht werden. Der Verfahrensbeistand hat sich regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, fortzubilden und dies dem Gericht auf Verlangen nachzuweisen.
(2) Persönlich geeignet im Sinne des § 158 Absatz 1 ist eine Person, die Gewähr bietet, die Interessen des Kindes gewissenhaft, unvoreingenommen und unabhängig wahrzunehmen. Persönlich ungeeignet ist eine Person insbesondere dann, wenn sie rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 178, 180, 180a, 181a, 182 bis 184c, 184e bis 184g, 184i bis 184l, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder § 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden ist. Zur Überprüfung der Voraussetzungen des Satzes 2 soll sich das Gericht ein erweitertes Führungszeugnis von der betreffenden Person (§ 30a des Bundeszentralregistergesetzes) vorlegen lassen oder im Einverständnis mit der betreffenden Person anderweitig Einsicht in ein bereits vorliegendes erweitertes Führungszeugnis nehmen. Ein solches darf nicht älter als drei Jahre sein. Aktenkundig zu machen sind nur die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis des bestellten Verfahrensbeistands, das Ausstellungsdatum sowie die Feststellung, dass das erweiterte Führungszeugnis keine Eintragung über eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer in Satz 2 genannten Straftat enthält.
Fachbeiträge • 11
- 1. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 29. August 2026
- 2. Die Bestandsaufnahme von Dr. Hammer stimmt nicht!Eingeschränkter ZugriffSolb_ · www.neuerichter.de · 13. April 2022
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- 4. DAI: Verfahrensbeistand - Kindschaftssachen - fachliche Qualifizierung und Fortbildung gem. § 158a FamFG (09246076)Eingeschränkter Zugriffwww.brak.de · 20. Februar 2025
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- 7. Sensibilität für die Wirkung von Zwangsbehandlungen verstärken!Eingeschränkter ZugriffMartina Reeßing · www.neuerichter.de · 22. Oktober 2024
- 8. #16/2024Eingeschränkter Zugriffwww.drb.de · 9. September 2024
Öffentliche Quellen • 14
- 1. 19/23707 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen KinderBundestag Drucksachen · 27. Oktober 2020
- 2. 20/4562 - Kleine Anfrage: Forschung und Aufklärung - Studienergebnisse zu Ideologie statt Kindeswohlorientierung in der Praxis von Familiengerichten und JugendämternBundestag Drucksachen · 22. November 2022
- 3. 20/4836 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/4562 - Forschung und Aufklärung - Studienergebnisse zu Ideologie statt Kindeswohlorientierung in der Praxis von Familiengerichten und JugendämternBundestag Drucksachen · 7. Dezember 2022
- 4. 20/4160 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/3606 - Gesamtvorhaben der Bundesregierung zum Schutz von Kindern gegen sexuellen Missbrauch im privaten, virtuellen und öffentlichen RaumBundestag Drucksachen · 21. Oktober 2022
- 5. 20/4984 - Unterrichtung: Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland im Zeitraum Juli 2021 bis Juni 2022Bundestag Drucksachen · 15. Dezember 2022
- 6. 19/27928 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/23707 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/24901 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Katja Keul, Luise Amtsberg, Canan Bayram, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/20541 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Recht und Pflicht zur Fortbildung der Richterinnen und Richter) d) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Katja Keul, Katja Dörner, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/20540 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Kinderschutzes im familiengerichtlichen Verfahren e) zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Dörner, Annalena Baerbock, Ulle Schauws, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/23676 - Prävention stärken - Kinder vor sexualisierter Gewalt schützenBundestag Drucksachen · 24. März 2021
- 7. 20/1110 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie sonstiger VorschriftenBundestag Drucksachen · 21. März 2022
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