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5. August 2009
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1. Juli 2021
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2. Februar 2026
2. Februar 2026
(1) Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen fachlich und persönlich geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist. Der Verfahrensbeistand ist so früh wie möglich zu bestellen.
(2) Die Bestellung ist stets erforderlich, wenn eine der folgenden Entscheidungen in Betracht kommt:
- 1.
- die teilweise oder vollständige Entziehung der Personensorge nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
- 2.
- der Ausschluss des Umgangsrechts nach § 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder
- 3.
- eine Verbleibensanordnung nach § 1632 Absatz 4 oder § 1682 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
(3) Die Bestellung ist in der Regel erforderlich, wenn
- 1.
- das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter in erheblichem Gegensatz steht,
- 2.
- eine Trennung des Kindes von der Person erfolgen soll, in deren Obhut es sich befindet,
- 3.
- Verfahren die Herausgabe des Kindes zum Gegenstand haben oder
- 4.
- eine wesentliche Beschränkung des Umgangsrechts in Betracht kommt.
(4) Die Bestellung endet mit der Aufhebung der Bestellung, mit Rechtskraft der das Verfahren abschließenden Entscheidung oder mit dem sonstigen Abschluss des Verfahrens. Das Gericht hebt die Bestellung auf, wenn
- 1.
- der Verfahrensbeistand dies beantragt und einer Entlassung keine erheblichen Gründe entgegenstehen oder
- 2.
- die Fortführung des Amtes die Interessen des Kindes gefährden würde.
(5) Die Bestellung eines Verfahrensbeistands oder deren Aufhebung sowie die Ablehnung einer derartigen Maßnahme sind nicht selbständig anfechtbar.
Fachbeiträge • 150
- 1. Der Verfahrensbeistand - Rolle und BedeutungEingeschränkter ZugriffStefanie Kracke · www.anwalt-kindschaftsrecht.de · 16. Januar 2020
- 2. Jahressteuergesetz 2020 (Teil 6): Steuerbefreiungen im Bereich Gesundheit / Pflege / SozialesEingeschränkter Zugriffwww.kmlz.de · 3. August 2020
- 3. Weiterbildung zum Verfahrensbeistand für Kinder und Jugendliche nach §§ 158-158c und § 167 FamFGEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 11. Dezember 2026
- 4. Bei Fixierung hat grundsätzlich eine „Eins-zu-Eins Betreuung durch pflegerisches oder therapeutisches Personal“ zu erfolgen; eine „stetige Erreichbarkeit des Personals“ genügt nicht - Betreuungsbüro SEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 18. Januar 2021
- 5. Partner war gewalttätig – bekommt er trotzdem Umgang mit unserem Kind?Eingeschränkter ZugriffKlaus Dietrich Haupt · www.walek-rechtsanwaelte.de · 21. August 2026
- 6. Spitzenverband der Freien WohlfahrtspflegeEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 17. März 2026
- 7. Verfahrensbeistand nicht neutral - kann er ausgewechselt werden?Eingeschränkter ZugriffJennifer Otto · www.anwalt-kindschaftsrecht.de · 9. April 2024
- 8. ♞ BSKP DresdenEingeschränkter ZugriffStephanieott · www.bskp.de · 16. April 2025
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 20/14264 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025)Bundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 2. 20/8000 - Unterrichtung: Untersuchungsbericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalts für freiheitsentziehende Maßnahmen bei KindernBundestag Drucksachen · 26. Oktober 2023
- 3. 20/9049 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 1. November 2023
- 4. 20/14510 - Unterrichtung: Zehnter Familienbericht Unterstützung allein- und getrennterziehender Eltern und ihrer Kinder - Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen mit Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 16. Januar 2025
- 5. 21/4082 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im GewaltschutzgesetzBundestag Drucksachen · 11. Februar 2026