Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. Juli 2014
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22. Juli 2017
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1. Januar 2023
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2. Februar 2026
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(1) Für die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers und die Erweiterung des Kreises der einwilligungsbedürftigen Willenserklärungen gelten die Vorschriften über die Anordnung dieser Maßnahmen entsprechend. Das Gericht hat die zuständige Behörde nur anzuhören, wenn es der Betroffene verlangt oder es zur Sachaufklärung erforderlich ist.
(2) Einer persönlichen Anhörung nach § 278 Abs. 1 sowie der Einholung eines Gutachtens oder ärztlichen Zeugnisses (§§ 280 und 281) bedarf es nicht,
- 1.
- wenn diese Verfahrenshandlungen nicht länger als sechs Monate zurückliegen oder
- 2.
- die beabsichtigte Erweiterung nach Absatz 1 nicht wesentlich ist.
(3) Unbeschadet des Absatzes 2 kann das Gericht von der Einholung eines Gutachtens oder eines ärztlichen Zeugnisses absehen, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers nicht aufgrund einer Änderung des Krankheits- oder Behinderungsbildes des Betroffenen, sondern aufgrund der Änderung seiner Lebensumstände oder einer unzureichenden Wirkung anderer Hilfen erweitert werden soll.
(4) Ist mit der Bestellung eines weiteren Betreuers nach § 1817 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Erweiterung des Aufgabenkreises verbunden, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.
Fachbeiträge • 26
- 1. Zur Anhörungspflicht des Betroffenen nach Erstattung des SachverständigengutachtensEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 5. Juni 2022
- 2. Kontrollbetreuerin - Aufgabenkreis - BGH XII ZB 68/20Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 28. November 2020
- 3. Einwilligungsvorbehalt kann auch den Aufgabenkreis des Fernmeldeverkehrs betreffenEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 10. September 2021
- 4. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 29. August 2026
- 5. Auch nach wirksam erfolgtem Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch Betreuer kann Bevollmächtigter im Namen des Betroffenen Rechtsmittel einlegenEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 26. Juli 2021
- 6. Zur Frage der Anhörung des Betroffenen bei Anordnung einer sog. KontrollbetreuungEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 16. Februar 2019
- 7. Zur Auswahl des Betreuers bei Erweiterung des Aufgabenkreises einer bereits bestehenden BetreuungEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 14. März 2019
- 8. Zur Beschwerdeeinlegung im Namen des Betroffenen durch einen im erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligten AngehörigenEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 12. August 2018
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 18/11240 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von BetreutenBundestag Drucksachen · 20. Februar 2017
- 2. 19/24445 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und BetreuungsrechtsBundestag Drucksachen · 18. November 2020