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1. Juli 2014
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22. Juli 2017
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1. Januar 2023
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2. Februar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Für die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers und die Erweiterung des Kreises der einwilligungsbedürftigen Willenserklärungen gelten die Vorschriften über die Anordnung dieser Maßnahmen entsprechend. Das Gericht hat die zuständige Behörde nur anzuhören, wenn es der Betroffene verlangt oder es zur Sachaufklärung erforderlich ist.
(2) Einer persönlichen Anhörung nach § 278 Abs. 1 sowie der Einholung eines Gutachtens oder ärztlichen Zeugnisses (§§ 280 und 281) bedarf es nicht,
- 1.
- wenn diese Verfahrenshandlungen nicht länger als sechs Monate zurückliegen oder
- 2.
- die beabsichtigte Erweiterung nach Absatz 1 nicht wesentlich ist.
(3) Unbeschadet des Absatzes 2 kann das Gericht von der Einholung eines Gutachtens oder eines ärztlichen Zeugnisses absehen, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers nicht aufgrund einer Änderung des Krankheits- oder Behinderungsbildes des Betroffenen, sondern aufgrund der Änderung seiner Lebensumstände oder einer unzureichenden Wirkung anderer Hilfen erweitert werden soll.
(4) Ist mit der Bestellung eines weiteren Betreuers nach § 1817 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Erweiterung des Aufgabenkreises verbunden, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.
Fachbeiträge • 15
- 1. Der Betreuer und die VermögenssorgeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 17. August 2012
- 2. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 29. Mai 2026
- 3. BetreuungsverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 27. Oktober 2025
- 4. Anhörung des Betroffenen bei der Erweiterung einer KontrollbetreuungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 21. August 2013
- 5. Kommentar zum Betreuungsrecht und UnterbringungsrechtEingeschränkter Zugriffwww.cfmueller.de
- 6. VormundschaftsrechtEingeschränkter ZugriffOnline-Redaktion · https://www.otto-schmidt.de/
- 7. NotvertretungEingeschränkter ZugriffOnline-Redaktion · https://www.otto-schmidt.de/
- 8. Online-RedaktionEingeschränkter ZugriffOnline-Redaktion · https://www.otto-schmidt.de/ · 30. September 2022