Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. September 2009
1. September 2009
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2. Februar 2026
2. Februar 2026
(1) Für die Abänderung einer Entscheidung über Ausgleichsansprüche nach der Scheidung nach den §§ 20 bis 26 des Versorgungsausgleichsgesetzes ist § 48 Abs. 1 anzuwenden.
(2) Auf eine Vereinbarung der Ehegatten über den Versorgungsausgleich sind die §§ 225 und 226 entsprechend anzuwenden, wenn die Abänderung nicht ausgeschlossen worden ist.
Fachbeiträge • 1
- 1. 5 Mustertexte für PaareEingeschränkter ZugriffDr. Jörg Schröck · www.familienrecht-ratgeber.com · 3. Januar 2024
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 21/6510 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des VersorgungsausgleichsrechtsBundestag Drucksachen · 15. Juni 2026