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19. Mai 2013
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1. Januar 2023
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2. Februar 2026
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(1) Die nachfolgenden Bestimmungen dieses Paragrafen gelten für das Verfahren nach § 1626a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im Antrag auf Übertragung der gemeinsamen Sorge sind Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes anzugeben.
(2) § 155 Absatz 1 ist entsprechend anwendbar. Das Gericht stellt dem anderen Elternteil den Antrag auf Übertragung der gemeinsamen Sorge nach den §§ 166 bis 195 der Zivilprozessordnung zu und setzt ihm eine Frist zur Stellungnahme, die für die Mutter frühestens sechs Wochen nach der Geburt des Kindes endet.
(3) In den Fällen des § 1626a Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs soll das Gericht im schriftlichen Verfahren ohne Anhörung des Jugendamts und ohne persönliche Anhörung der Eltern entscheiden. § 162 ist nicht anzuwenden. Das Gericht teilt dem nach § 87c Absatz 6 Satz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zuständigen Jugendamt seine Entscheidung unter Angabe des Geburtsdatums und des Geburtsorts des Kindes sowie des Namens, den das Kind zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat, zu den in § 58 des Achten Buches Sozialgesetzbuch genannten Zwecken formlos mit.
(4) Werden dem Gericht durch den Vortrag der Beteiligten oder auf sonstige Weise Gründe bekannt, die der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können, gilt § 155 Absatz 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Termin nach Satz 2 spätestens einen Monat nach Bekanntwerden der Gründe stattfinden soll, jedoch nicht vor Ablauf der Stellungnahmefrist der Mutter nach Absatz 2 Satz 2. § 155 Absatz 3 und § 156 Absatz 1 gelten entsprechend.
(5) Sorgeerklärungen und Zustimmungen des gesetzlichen Vertreters eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils können auch im Erörterungstermin zur Niederschrift des Gerichts erklärt werden. § 1626d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 11
- 1. Der Antrag auf gemeinsames SorgerechtEingeschränkter ZugriffStefanie Kracke · www.anwalt-kindschaftsrecht.de · 22. Mai 2023
- 2. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 29. August 2026
- 3. Gesetzesentwurf zur Reform des Rechts der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern – der große Wurf oder doch auf halbem Wege stehen geblieben?Eingeschränkter ZugriffStephan Friedrich Melchior · www.mki-kanzlei.de · 8. August 2012
- 4. Väter ohne Trauschein: Wie ist das Sorgerecht geregelt?Eingeschränkter ZugriffStephan Buch · anwalt-suchservice.de/ass/ran/christian_beil_miesbach.html · 16. März 2015
- 5. Reform der elterlichen Sorge evaluiertEingeschränkter ZugriffRolf Heinemann · www.raheinemann.de · 7. April 2018
- 6. Gemeinsame elterliche Sorge als Leitbild gegenüber der Alleinsorge im Sinne eines RegelEingeschränkter ZugriffLars Gudat · www.recht-stuhr.de · 6. Oktober 2015
- 7. Sorgerecht nichtehelicher VäterEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Hoerner · www.rechtsanwalt-hoerner.de · 21. September 2014
- 8. #13/2026Eingeschränkter Zugriffwww.drb.de · 13. Juli 2026
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 18/12330 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)Bundestag Drucksachen · 15. Mai 2017
- 2. 18/13360 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/13104 - Transparenz in der demokratischen WillensbildungBundestag Drucksachen · 21. August 2017
- 3. 19/1450 - Unterrichtung: Bericht über die Evaluierung des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter ElternBundestag Drucksachen · 29. März 2018
- 4. 19/1633 - Fragen: Fragen für die Fragestunde der 25. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 18. April 2018Bundestag Drucksachen · 13. April 2018
- 5. 19/11345 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/10925 - Studien des Bundesministeriums der Justiz und für VerbraucherschutzBundestag Drucksachen · 2. Juli 2019
- 6. 19/28870 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/26107, 19/27481, 19/28005 Nr. 5 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Suding, Matthias Seestern-Pauly, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/26158 - § 94 Absatz 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch abschaffen - Bessere Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben auch für Pflegekinder c) zu dem Antrag der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Birke Bull-Bischoff, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/6421 - Mehr Fachkräfte für gute Kitas und eine starke Kinder- und JugendhilfeBundestag Drucksachen · 21. April 2021
- 7. 19/27481 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) - Drucksache 19/26107 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 10. März 2021
- 8. 19/27200 - Unterrichtung: Neunter Familienbericht Eltern sein in Deutschland - Ansprüche, Anforderungen und Angebote bei wachsender Vielfalt mit Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 3. März 2021