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26. Juli 2020
26. Juli 2020
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2. Februar 2026
2. Februar 2026
(1) Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen.
(2) Das Gericht erörtert in Verfahren nach Absatz 1 die Sache mit den Beteiligten in einem Termin. Der Termin soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden. Das Gericht hört in diesem Termin das Jugendamt an. Eine Verlegung des Termins ist nur aus zwingenden Gründen zulässig. Der Verlegungsgrund ist mit dem Verlegungsgesuch glaubhaft zu machen.
(3) Das Gericht soll das persönliche Erscheinen der verfahrensfähigen Beteiligten zu dem Termin anordnen.
(4) Hat das Gericht ein Verfahren nach Absatz 1 zur Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung ausgesetzt, nimmt es das Verfahren in der Regel nach drei Monaten wieder auf, wenn die Beteiligten keine einvernehmliche Regelung erzielen.
Fachbeiträge • 106
- 1. Wie sich Eltern gegen das Jugendamt wehren könnenEingeschränkter ZugriffInhestern · www.pi-kanzlei.de · 23. Oktober 2020
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- 8. Der Antrag auf gemeinsames SorgerechtEingeschränkter ZugriffStefanie Kracke · www.anwalt-kindschaftsrecht.de · 22. Mai 2023
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 20/14264 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025)Bundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 2. 20/8000 - Unterrichtung: Untersuchungsbericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalts für freiheitsentziehende Maßnahmen bei KindernBundestag Drucksachen · 26. Oktober 2023
- 3. 20/5165 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im InfrastrukturbereichBundestag Drucksachen · 11. Januar 2023
- 4. 20/14510 - Unterrichtung: Zehnter Familienbericht Unterstützung allein- und getrennterziehender Eltern und ihrer Kinder - Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen mit Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 16. Januar 2025