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5. August 2009
5. August 2009
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31. März 2020
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1. April 2021
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2. Februar 2026
2. Februar 2026
(1) Für Verfahren nach § 186 Nr. 1 bis 3 ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Annehmende oder einer der Annehmenden seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts nach Absatz 1 nicht gegeben, ist der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes maßgebend.
(3) Für Verfahren nach § 186 Nr. 4 ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(4) In Adoptionssachen, die einen Minderjährigen betreffen, ist § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Adoptionswirkungsgesetzes entsprechend anzuwenden, wenn
- 1.
- der gewöhnliche Aufenthalt der Annehmenden und des Anzunehmenden im Ausland liegt oder
- 2.
- der Anzunehmende in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatte.
(5) Ist nach den Absätzen 1 bis 4 eine Zuständigkeit nicht gegeben, ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig. Es kann die Sache aus wichtigem Grund an ein anderes Gericht verweisen.
Fachbeiträge • 7
- 1. Sonderzuständigkeiten der Berliner AmtsgerichteEingeschränkter Zugriffwww.fachanwaelte-berlin.de · 27. Mai 2016
- 2. Special responsibilities of the Berlin district courtsEingeschränkter Zugriffwww.fachanwaelte-berlin.de · 14. Juni 2018
- 3. Adoption minderjähriges Kindes durch Ehepaar oder EhegattenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 16. Februar 2021
- 4. Örtliche Zuständigkeit 2Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 21. Juni 2017
- 5. FamiliengerichtEingeschränkter Zugriffjustiz.hamburg.de
- 6. Neue Zuständigkeitsregelungen des FamFGEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 7. Neue Zuständigkeitsregelungen des FamFGEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/15618 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen FamilienBundestag Drucksachen · 2. Dezember 2019
- 2. 19/17154 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/15618, 19/16341, 19/16578 Nr. 1.7 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/15772 - Modernes Adoptionsrecht schaffen - Gemeinsame Adoption für nichteheliche Paare sowie Einzeladoption für Ehegatten ermöglichenBundestag Drucksachen · 12. Februar 2020
- 3. 19/19596 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/16718 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)Bundestag Drucksachen · 27. Mai 2020