Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. Januar 2016
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1. Januar 2020
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1. Januar 2023
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum auf Grund von Mietverträgen oder ähnlichen Nutzungsverhältnissen einschließlich Umlagen, Zuschlägen und Vergütungen.
(2) Bei der Ermittlung der Miete nach Absatz 1 bleiben folgende Kosten und Vergütungen außer Betracht:
- 1.
- Heizkosten und Kosten für die Erwärmung von Wasser,
- 2.
- Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser, soweit sie den in Nummer 1 bezeichneten Kosten entsprechen,
- 3.
- die Kosten der Haushaltsenergie, soweit sie nicht von den Nummern 1 und 2 erfasst sind,
- 4.
- Vergütungen für die Überlassung einer Garage sowie eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge,
- 5.
- Vergütungen für Leistungen, die über die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum hinausgehen, insbesondere für allgemeine Unterstützungsleistungen wie die Vermittlung von Pflege- oder Betreuungsleistungen, Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung oder Notrufdienste.
(3) Im Fall des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ist als Miete der Mietwert des Wohnraums zu Grunde zu legen. Im Fall des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 ist als Miete die Summe aus dem Höchstbetrag nach § 12 Absatz 1 und der Klimakomponente nach § 12 Absatz 7 zu Grunde zu legen.
Fachbeiträge • 17
- 1. Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2024 – L 32 AS 1179/23 B ER: Auch bei Anwendung der um den Faktor 1,1 erhöhten Werte der Wohngeldtabelle (Anlage 1 zu § 12 Abs. 1 WoGG) dürfte § 12 Abs. 7 WoGG (KEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Till Win · www.rechtsanwalt-win.de · 12. Juni 2024
- 2. CO2-Komponente im Wohngeld eingeführtEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 11. Juni 2020
- 3. Wohngeld steigt ab 1.1.2021 um CO2-KomponenteEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 18. Dezember 2020
- 4. Kabinett verabschiedet Entwurf eines Gesetz zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-BepreisungEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 13. November 2019
- 5. Anspruch auf Wohngeld setzt Mietzahlung vorausEingeschränkter ZugriffJan Hartmann · www.krause-creutzburg.de · 5. Oktober 2013
- 6. Wohngeld gibt es auch im HeimEingeschränkter Zugriffwww.verbraucherzentrale-hessen.de · 29. April 2025
- 7. Info 60: WohngeldEingeschränkter Zugriffwww.berliner-mieterverein.de · 22. September 2012
- 8. Das große Entlastungspaket: Kosten für EnergieEingeschränkter ZugriffNiels Breiholdt · www.ivd.net · 4. März 2022
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 18/11052 - Kleine Anfrage: Energiearmut im Winter in DeutschlandBundestag Drucksachen · 25. Januar 2017
- 2. 18/11351 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11052 - Energiearmut im Winter in DeutschlandBundestag Drucksachen · 1. März 2017
- 3. 18/13120 - Unterrichtung: Dritter Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und Wohngeld- und Mietenbericht 2016Bundestag Drucksachen · 7. Juli 2017
- 4. 19/10816 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz - WoGStärkG)Bundestag Drucksachen · 11. Juni 2019
- 5. 19/17588 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung (Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz - WoGCO2BeprEntlG)Bundestag Drucksachen · 4. März 2020
- 6. 19/25723 - Kleine Anfrage: Wohngeld unter dem Berliner MietendeckelBundestag Drucksachen · 7. Januar 2021
- 7. 20/4230 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz)Bundestag Drucksachen · 2. November 2022
- 8. 19/25987 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/25723 - Wohngeld unter dem Berliner MietendeckelBundestag Drucksachen · 18. Januar 2021