Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
31. August 2024
31. August 2024
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Version
30. September 2026
30. September 2026
(1) Abweichungen von den Formularen sind ausschließlich zulässig
- 1.
- nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 und
- 2.
- unter der Voraussetzung, dass durch die Abweichungen Folgendes nicht beeinträchtigt wird:
- a)
- die Verständlichkeit und die Lesbarkeit der eingereichten Formulare sowie
- b)
- die Zuordnung von Text zu den jeweiligen Sinneinheiten, die durch eine mit einem Buchstaben versehene eckige Klammer gekennzeichnet sind (Module).
(2) Zulässig ist es,
- 1.
- die Formulare an geänderte Rechtsvorschriften anzupassen,
- 2.
- die Währungsangaben in den Formularen zu ändern,
- 3.
- unwesentliche Änderungen der formalen Gestaltung vorzunehmen,
- 4.
- den vorgesehenen Umfang von Texteingabefeldern zu erweitern oder zu verringern,
- 5.
- den Text einschließlich der dazugehörigen Texteingabefelder außerhalb der Rahmen für die Angaben zum Gläubiger in Modul A und zum Schuldner in Modul B in den Formularen der Anlagen 1, 3 und 5 insgesamt mehrfach zu verwenden,
- 6.
- den Text einschließlich der dazugehörigen Texteingabefelder, der sich innerhalb von Rahmen befindet,
- a)
- insgesamt oder teilweise mehrfach zu verwenden oder teilweise wegzulassen,
- b)
- insgesamt einschließlich des dazugehörigen Rahmens und der insoweit betroffenen Modulbezeichnung wegzulassen,
- 7.
- weitere Anlagen beizufügen, soweit in dem Formular die gewünschten Angaben nicht gemacht werden können.
(3) Auf Text, der sich innerhalb von Rahmen befindet, die als vom Gericht auszufüllen gekennzeichnet sind, ist
- 1.
- Absatz 2 Nummer 4 und 6 Buchstabe a nicht anwendbar,
- 2.
- Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b nur bei den Modulen Q, R und S des Formulars der Anlage 5 und nur dann anwendbar, wenn das jeweils am Anfang des betreffenden Moduls befindliche Kontrollkästchen nicht markiert wird.
Fachbeiträge • 9
- 1. Änderungen der Formularverordnungen im Bereich ZV beschlossenEingeschränkter ZugriffRa Lutz Krüger · www.ra-micro.de · 19. Dezember 2022
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- 4. Allgemein › Seite 33 › Rechtsanwälte SchaubEingeschränkter ZugriffKarin Schaub · www.schaub.ruhr · 17. Oktober 2016
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Öffentliche Quellen • 1
- 1. 21/4815 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/3737 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der ZwangsvollstreckungBundestag Drucksachen · 18. März 2026