(1) Die Entscheidung nach § 12 Absatz 2 und 3 ist den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 9 Absatz 1 und 2 sowie dem Vorhabenträger schriftlich oder elektronisch zu übermitteln. Die elektronische Übermittlung kann dadurch bewirkt werden, dass die Entscheidung über die Internetseite der Bundesnetzagentur zugänglich gemacht wird und die Beteiligten sowie der Vorhabenträger hierüber schriftlich oder elektronisch benachrichtigt werden.
(2) Die Entscheidung ist für die Dauer von sechs Wochen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Auf Verlangen eines Beteiligten, das während der Dauer der Veröffentlichung an die Bundesnetzagentur zu richten ist, wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, dabei ist dies in der Regel die Übersendung eines gängigen elektronischen Speichermediums, auf dem die veröffentlichte Entscheidung gespeichert ist. Die Bundesnetzagentur macht die Veröffentlichung mindestens eine Woche vorher in örtlichen Tageszeitungen, die in dem Gebiet verbreitet sind, auf das sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, und auf der Internetseite der Bundesnetzagentur bekannt.
(3) (weggefallen)
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 6
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- 2. 19/7375 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des EnergieleitungsausbausBundestag Drucksachen · 28. Januar 2019
- 3. 19/23491 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 19. Oktober 2020
- 4. 20/1599 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der EndkundenbelieferungBundestag Drucksachen · 2. Mai 2022
- 5. 20/13681 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/13434 - Beschleunigung in Genehmigung, Planung und Umsetzung zugunsten der Klima- und MigrationspolitikBundestag Drucksachen · 5. November 2024
- 6. 20/14199 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der NetzregulierungBundestag Drucksachen · 13. Dezember 2024