(1) Die Bundesfachplanung ist binnen sechs Monaten nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen bei der Bundesnetzagentur abzuschließen.
(2) Die Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Bundesfachplanung enthält
- 1.
- den Verlauf eines raumverträglichen Trassenkorridors, der Teil des Bundesnetzplans wird, sowie die an Landesgrenzen gelegenen Länderübergangspunkte; der Trassenkorridor und die Länderübergangspunkte sind in geeigneter Weise kartografisch auszuweisen;
- 2.
- eine Bewertung sowie eine zusammenfassende Erklärung der Umweltauswirkungen gemäß den §§ 43 und 44 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung des in den Bundesnetzplan aufzunehmenden Trassenkorridors;
- 3.
- bei Vorhaben im Sinne von § 2 Absatz 5 des Bundesbedarfsplangesetzes eine Kennzeichnung, inwieweit sich der Trassenkorridor für die Errichtung und den Betrieb eines Erdkabels eignet, und
- 4.
- das Ergebnis der Prüfung von alternativen Trassenkorridoren.
(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 enthält die Entscheidung im Fall des vereinfachten Verfahrens nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 den Verlauf der geringfügigen Änderung und im Fall des vereinfachten Verfahrens nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 eine Darstellung der kleinräumig außerhalb des Trassenkorridors verlaufenden Abschnitte der Ausbaumaßnahme.
Fachbeiträge • 9
- 1. Eilantrag auf weitere Berücksichtigung eines abgeschichteten Alternativtrassenvorschlags im Verfahren der BundesfachplanungEingeschränkter ZugriffKanzlei · www.whiblow.de · 11. Juni 2019
- 2. Bundesfachplanung - Gestuftes Verfahren nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)Eingeschränkter ZugriffPk · www.dr-kauch.de · 4. Dezember 2024
- 3. Veränderungssperre zur Sicherung der Planfeststellung einer Höchstspannungsleitung (Bundesverwaltungsgericht, Urt. v. 13.03.2024, Az.: 11 A 12/23)Eingeschränkter ZugriffMarcella Oelze · www.cbh.de · 15. Juli 2024
- 4. Im Zeichen der BeschleunigungEingeschränkter ZugriffDaniela Teichert · www.fuesser.de · 16. März 2023
- 5. Aschaffenburg - UrberachEingeschränkter Zugriffwww.amprion.net · 17. Dezember 2025
- 6. Der Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge, der BUND Naturschutz in Bayern e.V. sowie der Landesverband Bayern der Deutschen GebirgsEingeschränkter ZugriffEnrico Heß · www.baumann-rechtsanwaelte.de · 23. Januar 2020
- 7. Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des EnergieleitungsausbausEingeschränkter ZugriffRaymond Irwin · www.baumann-rechtsanwaelte.de · 22. Februar 2019
- 8. BVerwG 4 VR 1.19, Beschluss vom 09. Mai 2019Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/7375 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des EnergieleitungsausbausBundestag Drucksachen · 28. Januar 2019
- 2. 19/7914 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus - Drucksache 19/7375 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 20. Februar 2019
- 3. 19/21639 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. August 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 14. August 2020
- 4. 20/11226 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des BundesbedarfsplangesetzesBundestag Drucksachen · 29. April 2024
- 5. 21/1491 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und StromnetzeBundestag Drucksachen · 8. September 2025