Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
5. Dezember 2025
5. Dezember 2025
>
Version
16. März 2026
16. März 2026
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kann prüfen, ob es die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder in Bezug auf Projekte oder Programme von Unionsinteresse im Sinne des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union (ABl. L 79 I vom 21.3.2019, S. 1) voraussichtlich beeinträchtigt, wenn ein Unionsfremder unmittelbar oder mittelbar ein inländisches Unternehmen oder unmittelbar oder mittelbar eine Beteiligung im Sinne des § 56 an einem inländischen Unternehmen erwirbt.
(1a) Ein Erwerb im Sinne des Absatzes 1 liegt auch vor, wenn ein Unionsfremder
- 1.
- einen abgrenzbaren Betriebsteil eines inländischen Unternehmens oder
- 2.
- alle wesentlichen Betriebsmittel eines inländischen Unternehmens oder eines abgrenzbaren Betriebsteils eines inländischen Unternehmens, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs des Unternehmens oder eines abgrenzbaren Betriebsteils erforderlich sind,
(1b) Das Prüfrecht nach Absatz 1 besteht nicht, wenn ein schuldrechtliches Rechtsgeschäft über den Erwerb eines inländischen Unternehmens ausschließlich zwischen Unternehmen abgeschlossen wird, deren Anteile jeweils vollständig von demselben herrschenden Unternehmen gehalten werden, und alle Vertragsparteien ihren Ort der Leitung in demselben Drittstaat haben.
(2) Der Prüfung nach Absatz 1 unterliegen ferner Erwerbe, auch durch Unionsansässige, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass eine missbräuchliche Gestaltung oder ein Umgehungsgeschäft zumindest auch vorgenommen wurde, um eine Prüfung nach Absatz 1 zu unterlaufen. Anzeichen für eine missbräuchliche Gestaltung oder ein Umgehungsgeschäft sind insbesondere, wenn der unmittelbare Erwerber mit Ausnahme des Erwerbs nach Absatz 1 keiner nennenswerten eigenständigen Wirtschaftstätigkeit nachgeht oder innerhalb der Europäischen Union keine auf Dauer angelegte eigene Präsenz in Gestalt von Geschäftsräumen, Personal oder Ausrüstungsgegenständen unterhält. Zweigniederlassungen und Betriebsstätten eines unionsfremden Erwerbers gelten nicht als unionsansässig. Erwerber aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation stehen Unionsansässigen gleich. Eine Präsenz des unmittelbaren Erwerbers in einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation steht einer Präsenz innerhalb der Europäischen Union gleich. Anzeichen für eine missbräuchliche Gestaltung oder ein Umgehungsgeschäft sind ferner auch, wenn mehrere Erwerbe an demselben inländischen Unternehmen so aufeinander abgestimmt werden, dass bei gesonderter Betrachtung keiner der Erwerbe eine Beteiligung im Sinne des § 56 darstellt.
(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat dem unmittelbaren Erwerber und dem von einem Erwerb nach Absatz 1 betroffenen inländischen Unternehmen die Eröffnung des Prüfverfahrens innerhalb der in § 14a Absatz 1 Nummer 1 des Außenwirtschaftsgesetzes genannten Frist bekanntzugeben. Für die Wahrung der Frist nach Satz 1 ist allein die rechtzeitige Bekanntgabe der Mitteilung an das vom Erwerb nach Absatz 1 betroffene inländische Unternehmen maßgeblich.
(4) (weggefallen)
Fußnote
(+++ §§ 55 bis 62a: Zur Anwendung in der ab 1.5.2021 geltenden Fassung vgl. § 82a Abs. 1 Satz 1 +++)
(+++ §§ 55 bis 62a: Zur Anwendung in den Fassungen der AWV2013ÄndV 15, AWV2013ÄndV 16 und AWV2013ÄndV 17 vgl. § 82b Satz 1 +++)
(+++ § 55 Abs. 3 Satz 2: Zur Geltung vgl. § 60 Abs. 4 Satz 2 +++)
Fachbeiträge • 40
- 1. 25 Jahre bdp - Investitionen aus ChinaEingeschränkter Zugriffwww.bdp-team.de · 22. Februar 2023
- 2. Einführung einer europäischen InvestitionskontrolleEingeschränkter Zugriffwww.blomstein.com · 20. September 2017
- 3. Update zur deutschen InvestitionskontrolleEingeschränkter ZugriffMarck.Eu · www.marck.eu · 27. Oktober 2021
- 4. Der Referentenentwurf der 17. Änderungsverordnung der AWV - eine erste AnalyseEingeschränkter Zugriffwww.blomstein.com · 27. Januar 2021
- 5. Erneute Verschärfung der Investitionskontrolle (17. Änderung der AWV) - Atypischer Erwerb, Konzernprivileg, ÜbergangsregelungEingeschränkter Zugriffwww.blomstein.com · 24. Juni 2021
- 6. EuGH: Investitionsverbot gegenüber unionsansässigen Unternehmen mit Eigentümern aus Drittstaaten kann gegen die Niederlassungsfreiheit verstoßenEingeschränkter Zugriffwww.blomstein.com · 8. Februar 2023
- 7. FDI-Screening ReloadedEingeschränkter Zugriffwww.blomstein.com · 26. August 2026
- 8. Erneute Verschärfung der Investitionskontrolle (17. Änderung der AWV) - Ausweitung der FallgruppenEingeschränkter Zugriffwww.blomstein.com · 25. Mai 2021
Öffentliche Quellen • 56
- 1. 18/13417 - Verordnung: Neunte Verordnung zur Änderung der AußenwirtschaftsverordnungBundestag Drucksachen · 25. August 2017
- 2. 19/5565 - Antrag: Schlüsseltechnologien und Kritische Infrastruktur schützen - Standortattraktivität für Investitionen sichernBundestag Drucksachen · 7. November 2018
- 3. 19/4195 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3796 - Einstieg der KfW beim Stromnetzbetreiber 50HertzBundestag Drucksachen · 10. September 2018
- 4. 19/11836 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11212 - Deutsche Unternehmen im Spannungsfeld zwischen USA und IranBundestag Drucksachen · 22. Juli 2019
- 5. 19/7797 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Februar 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 15. Februar 2019
- 6. 19/14917 - Antrag: Lücken bei der Rüstungsexportkontrolle schließen - Kontrollpflicht für die technische Unterstützung von Rüstungsproduktion erweitern, Rüstungsexportkontrolle auch bei kritischen Unternehmenserwerben und -beteiligungen im Ausland einführenBundestag Drucksachen · 8. November 2019
- 7. 19/8820 - Kleine Anfrage: Einbeziehung des Medienbereichs in das AußenwirtschaftsrechtBundestag Drucksachen · 29. März 2019
- 8. 19/9218 - Kleine Anfrage: Erwerb des Coriant-Werks in Berlin durch die Infinera Corporation und dessen Auswirkung auf die Netzwerksicherheit der Bundesbehörden der Bundesrepublik DeutschlandBundestag Drucksachen · 9. April 2019