(1) Studierende nach § 133, die bis zum 10. Februar 2025 nicht für die zahnärztliche Vorprüfung zugelassen sind und die naturwissenschaftliche Vorprüfung nicht bestanden haben, führen das Studium nach den Vorschriften dieser Verordnung fort.
(2) Studierende nach § 133, die die naturwissenschaftliche Vorprüfung bestanden haben und bis zum 10. Februar 2025 nicht für die zahnärztliche Vorprüfung zugelassen sind, führen das Studium nach den Vorschriften dieser Verordnung fort. Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird ohne die Fächer Physik, Chemie und Biologie abgelegt. Bei der Ermittlung der Note für den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nach § 39 Absatz 2 treten anstelle der Bewertung der Leistung in den Fächern Physik, Chemie und Biologie die Urteile der Prüfungen in den Fächern der naturwissenschaftlichen Vorprüfung. In dem Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nach dem Muster der Anlage 16 sind die Noten der Fächer Physik, Chemie und Biologie in einer Fußnote mit dem Hinweis „Es wurden die Urteile der Prüfungen in den Fächern der naturwissenschaftlichen Vorprüfung übernommen.“ zu versehen. Sofern das Fach Zoologie Gegenstand der naturwissenschaftlichen Prüfung war, ist in dem Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nach dem Muster der Anlage 16 anstelle des Faches Biologie das Fach Zoologie aufzuführen.
(3) Studierende nach § 133, die die zahnärztliche Vorprüfung erfolgreich abgelegt haben und bis zum 30. März 2028 nicht für die zahnärztliche Prüfung zugelassen sind, führen das Studium nach den Vorschriften dieser Verordnung fort. Sie legen den Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nicht ab. Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung kann frühestens am Ende des fünften Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen der zahnärztlichen Vorprüfung abgelegt werden. Dem Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ist die Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 5 oder eine zusammenfassende Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 7 über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den in Anlage 2 Nummer 1, 3 und 4 genannten Unterrichtsveranstaltungen beizufügen.
(4) Studierende nach § 133 eines nach § 3a des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in der bis zum 30. September 2020 geltenden Fassung zugelassenen Modellstudienganges führen das Studium nach den Vorschriften dieser Verordnung fort. Für Studierende nach Satz 1, die bis zum 31. Oktober 2021 die naturwissenschaftliche Vorprüfung bestanden haben, gilt Absatz 2 entsprechend.
(5) Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 kann frühestens ab dem 10. Juli 2022, der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nach § 2 Absatz 2 Nummer 3 frühestens ab dem 10. Juli 2024 durchgeführt werden. Abweichend von Satz 1 wird für Studierende nach Absatz 4, der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 ab dem 10. Juli 2022, der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nach § 2 Absatz 2 Nummer 3 wird ab dem 10. Juli 2024 durchgeführt.
(6) Ist eine Berechnung der Bestehensgrenze nach § 74 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 noch nicht möglich, weil nicht mehr als 15 Prozent der Studierenden, die an demselben schriftlichen Teil des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung teilgenommen haben, an diesem schriftlichen Teil erstmals nach der Mindeststudienzeit frühestens im zehnten Fachsemester teilgenommen haben, so ist der schriftliche Teil des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung bestanden, wenn der oder die Studierende mindestens 60 Prozent der gestellten Prüfungsfragen richtig beantwortet hat oder wenn die Zahl der von dem oder der Studierenden richtig beantworteten Prüfungsfragen um nicht mehr als 15 Prozent die durchschnittlichen Prüfungsleistungen aller Studierenden unterschreitet, die an demselben schriftlichen Teil des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung teilgenommen haben.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/19216 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/18967 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite b) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion AfD - Drucksache 19/17128 - Bekämpfung der Seuchenausbreitung in Deutschland c) zu dem Antrag der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/18716 - Corona digital bekämpfen - Förderprogramme im Bereich digitaler Gesundheit und digitaler Pflege beschleunigen und ausbauen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jürgen Pohl, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/18717 - Häusliche Pflege stärken e) zu dem Antrag der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/18721 - Corona digital bekämpfen - Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) zur Dokumentation und Überwachung von Infektionskrankheiten unverzüglich fertigstellen f) zu dem Antrag der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/18723 - Corona digital bekämpfen: Innovationspotentiale zur Vermeidung von Ansteckung und Unterstützung der Genesung konsequent ausschöpfen g) zu dem Antrag der Abgeordneten Jens Maier, Thomas Seitz, Roman Johannes Reusch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/18724 - Verfügbarkeit von medizinischen Produkten über gewerbliche Wettbewerbsrechte stellen h) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/18975 - Deutschland auf zukünftige Pandemien besser vorbereiten - Effektivität der Coronavirus-Maßnahmen wissenschaftlich auswerten i) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Paul Viktor Podolay, Dr. Robby Schlund, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/18999 - Verordnungsermächtigung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) einschränken - Feststellung der epidemiologischen Lage von nationaler Tragweite aufheben j) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Westig, Michael Theurer, Nicole Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/18676 - Soforthilfe für pflegende Angehörige während der COVID-19-Pandemie k) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Andrew Ullmann, Till Mansmann, Ulrich Lechte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/18950 - Vom Reagieren zum Agieren - Pandemievorbereitung schon jetzt beginnen l) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/18952 - Eine verlässliche Datenlage zur Ausbreitung von COVID-19 in Deutschland schaffen m) zu dem Antrag der Abgeordneten Pia Zimmermann, Susanne Ferschl, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/18749 - Häusliche Pflege und pflegende Angehörige unterstützen n) zu dem Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Maria KleinSchmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/18940 - Wertschätzung für Pflege- und Gesundheitsberufe ausdrücken - Corona-Prämie gerecht ausgestalten o) zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/18956 - Die ambulante medizinisch-therapeutische Versorgung von besonders vulnerablen Gruppen sichern - Die Leistungserbringer unter den Schutzschirm nehmenBundestag Drucksachen · 13. Mai 2020