(1) Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag in Angelegenheiten dieses Gesetzes umfassend, zum frühestmöglichen Zeitpunkt, fortlaufend und in der Regel schriftlich zu unterrichten. Die Bundesregierung unterrichtet den Bundesrat schriftlich. Einzelheiten bleiben einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vorbehalten.
(2) Die Bundesregierung übermittelt dem Deutschen Bundestag alle ihr zur Verfügung stehenden Dokumente, die zur Ausübung der Mitwirkung des Deutschen Bundestages nach den §§ 3 und 4 dienlich sind.
(3) Dem besonderen Schutzbedürfnis laufender vertraulicher Verhandlungen trägt der Deutsche Bundestag durch eine vertrauliche Behandlung Rechnung.
(4) Im Falle eines Antrags eines Mitgliedstaates auf Notmaßnahmen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität übermittelt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag binnen sieben Tagen nach Antragstellung eine Bewertung zu Inhalt und Umfang der zu gewährenden Hilfen sowie eine Abschätzung der finanziellen Folgen.
(5) Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ist darüber hinaus vierteljährlich über die übernommenen Gewährleistungen und die ordnungsgemäße Verwendung schriftlich zu unterrichten.
(6) Die fortlaufende Unterrichtung der Bundesregierung enthält auch Angaben zur jeweiligen Berücksichtigung der nach diesem Gesetz abgegebenen Stellungnahmen des Deutschen Bundestages und des Haushaltsausschusses bei den Verhandlungen.
(7) Die Unterrichtungsrechte nach den Absätzen 1 bis 6 können in Fällen besonderer Vertraulichkeit nach § 3 Absatz 3 auf die beteiligten Mitglieder des Haushaltsausschusses beschränkt werden, solange die Gründe für die besondere Vertraulichkeit bestehen. Nach Fortfall dieser Gründe holt die Bundesregierung die Unterrichtung des Deutschen Bundestages unverzüglich nach.
Fachbeiträge • 2
- 1. Rettungsschirm“: Vorläufig keine Übertragung der Beteiligungsrechte des Bundestages auf sogenanntes 9Eingeschränkter ZugriffKai Jüdemann · www.ra-juedemann.de · 28. Oktober 2011
- 2. Sondergremium ist überwiegend unwirksamEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 28. Februar 2012
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/5823 - Unterrichtung: Griechenland: Technische Umsetzung der EFSF-bezogenen mittelfristigen schuldenbezogenen MaßnahmenBundestag Drucksachen · 16. November 2018
- 2. 18/13150 - Unterrichtung: Bericht über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union in der 18. WahlperiodeBundestag Drucksachen · 19. Juli 2017
- 3. 19/12025 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11584 - Jahresabschluss des Europäischen StabilitätsmechanismusBundestag Drucksachen · 30. Juli 2019