(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates eine Honorarordnung für Ingenieur- und Architektenleistungen zu erlassen und Folgendes zu regeln:
- 1.
- die Grundlagen und Maßstäbe zur Berechnung von Honoraren,
- 2.
- Honorartafeln zur Honorarorientierung für Grundleistungen, auch in Abgrenzung zu besonderen Leistungen,
- 3.
- eine Regelung, wonach bestimmte in den Honorartafeln angegebene Honorarsätze für Grundleistungen für den Fall als vereinbart gelten, dass keine wirksame Honorarvereinbarung getroffen wurde,
- 4.
- die bei der Honorarvereinbarung einzuhaltende Form und die zu beachtenden Hinweispflichten.
(2) Grundleistungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2 und 3 sind Leistungen, die regelmäßig im Rahmen von Flächen-, Objekt- oder Fachplanungen auszuführen sind. Sie umfassen insbesondere auch Leistungen der Beratung, Planung, Maßnahmendurchführung sowie Leistungen im Zusammenhang mit Vergabeverfahren.
Fachbeiträge • 6
- 1. Bundestag verabschiedet Gesetzesänderung zum ArchLG!Eingeschränkter ZugriffColumbine Stuhlmann · www.jahnhettler.de · 13. Oktober 2020
- 2. Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des ArchLGEingeschränkter ZugriffGehrke · www.bingk.de · 11. August 2020
- 3. Die künftige HOAI 2021Eingeschränkter Zugriffwww.fps-law.de · 6. November 2020
- 4. Die künftige HOAI 2021Eingeschränkter Zugriffwww.fps-law.de · 6. November 2020
- 5. Weg frei für die neue HOAI 2021: Ermächtigungsgrundlage und Verordnung verabschiedetEingeschränkter Zugriffwww.lutzabel.com · 4. Oktober 2026
- 6. HOAI 2021: PreisgestaltungsmöglichkeitenEingeschränkter Zugriffwww.lutzabel.com · 4. Oktober 2026
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/21982 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 31. August 2020
- 2. 19/23176 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/21982, 19/22810, 19/23054 Nr. 9 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 7. Oktober 2020
- 3. 19/22810 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und anderer Gesetze - Drucksache 19/21982 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 24. September 2020