(1) Unionsbürger oder ihre Familienangehörigen sind ausreisepflichtig, wenn die Ausländerbehörde festgestellt hat, dass das Recht auf Einreise und Aufenthalt nicht besteht. In dem Bescheid soll die Abschiebung angedroht und eine Ausreisefrist gesetzt werden. Außer in dringenden Fällen muss die Frist mindestens einen Monat betragen. Wird ein Antrag nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung gestellt, darf die Abschiebung nicht erfolgen, bevor über den Antrag entschieden wurde.
(2) Personen, die ihr Recht nach § 2 Absatz 1 oder ihr Recht nach § 3a Absatz 1 nach § 6 Absatz 1 verloren haben, soll untersagt werden, erneut in das Bundesgebiet einzureisen und sich darin aufzuhalten. Personen, bei denen das Nichtbestehen des Freizügigkeitsrechts nach § 2 Absatz 4 festgestellt worden ist, kann untersagt werden, erneut in das Bundesgebiet einzureisen und sich darin aufzuhalten. Personen nach Satz 2 soll untersagt werden, erneut in das Bundesgebiet einzureisen und sich darin aufzuhalten, wenn ein besonders schwerer Fall, insbesondere ein wiederholtes Vortäuschen des Vorliegens der Voraussetzungen des Rechts auf Einreise und Aufenthalt, vorliegt oder wenn der Aufenthalt dieser Personen die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in erheblicher Weise beeinträchtigt. Bei einer Entscheidung nach den Sätzen 1 bis 3 ist § 6 Absatz 3, 6 und 8 entsprechend anzuwenden. Das Verbot nach den Sätzen 1 bis 3 wird von Amts wegen befristet. Die Frist ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles auf Grund der auf Tatsachen gestützten Annahme der künftig von einem Aufenthalt der Person innerhalb der Europäischen Union und der Schengen-Staaten ausgehenden Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit festzusetzen und darf fünf Jahre nur in den Fällen des § 6 Absatz 1 überschreiten. Die Frist beginnt mit der Ausreise. Ein nach angemessener Frist oder nach drei Jahren gestellter Antrag auf Aufhebung oder auf Verkürzung der festgesetzten Frist ist innerhalb von sechs Monaten zu bescheiden.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 12
- 1. 19/4329 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/4032 - Überprüfung des Krankenversicherungsschutzes von EU-Bürgern im Rahmen von § 2 Absatz 5 des Freizügigkeitsgesetzes /EUBundestag Drucksachen · 13. September 2018
- 2. 19/5989 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/5331 - Ausländische Obdachlose - Maßnahmen der Bundesregierung zur Aufenthaltsbeendigung dieser Ausländergruppe und Maßnahmen zum Schutz der einheimischen BevölkerungBundestag Drucksachen · 23. November 2018
- 3. 19/8140 - Kleine Anfrage: Fragen zum Deliktsbereich SozialleistungsbetrugBundestag Drucksachen · 6. März 2019
- 4. 19/8833 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/8140 - Fragen zum Deliktsbereich SozialleistungsbetrugBundestag Drucksachen · 29. März 2019
- 5. 19/21750 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das UnionsrechtBundestag Drucksachen · 19. August 2020
- 6. 19/32547 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/32333 - Gesundheitsversorgung für Menschen auf der Flucht und Menschen ohne Papiere in der Pandemie und darüber hinausBundestag Drucksachen · 22. September 2021
- 7. 19/32333 - Kleine Anfrage: Gesundheitsversorgung für Menschen auf der Flucht und Menschen ohne Papiere in der Pandemie und darüber hinausBundestag Drucksachen · 7. September 2021
- 8. 20/10016 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG) - Drucksache 20/9470 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 10. Januar 2024