(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates eine Honorarordnung für Ingenieur- und Architektenleistungen zu erlassen und Folgendes zu regeln:
- 1.
- die Grundlagen und Maßstäbe zur Berechnung von Honoraren,
- 2.
- Honorartafeln zur Honorarorientierung für Grundleistungen, auch in Abgrenzung zu besonderen Leistungen,
- 3.
- eine Regelung, wonach bestimmte in den Honorartafeln angegebene Honorarsätze für Grundleistungen für den Fall als vereinbart gelten, dass keine wirksame Honorarvereinbarung getroffen wurde,
- 4.
- die bei der Honorarvereinbarung einzuhaltende Form und die zu beachtenden Hinweispflichten.
(2) Grundleistungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2 und 3 sind Leistungen, die regelmäßig im Rahmen von Flächen-, Objekt- oder Fachplanungen auszuführen sind. Sie umfassen insbesondere auch Leistungen der Beratung, Planung, Maßnahmendurchführung sowie Leistungen im Zusammenhang mit Vergabeverfahren.
Fachbeiträge • 7
- 1. Die künftige HOAI 2021Eingeschränkter Zugriffwww.fps-law.de · 6. November 2020
- 2. Bundestag verabschiedet Gesetzesänderung zum ArchLG!Eingeschränkter ZugriffColumbine Stuhlmann · www.jahnhettler.de · 13. Oktober 2020
- 3. Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des ArchLGEingeschränkter ZugriffGehrke · www.bingk.de · 11. August 2020
- 4. Die künftige HOAI 2021Eingeschränkter Zugriffwww.fps-law.de · 6. November 2020
- 5. Die künftige HOAI 2021Eingeschränkter Zugriffwww.fps-law.de · 6. November 2020
- 6. Weg frei für die neue HOAI 2021: Ermächtigungsgrundlage und Verordnung verabschiedetEingeschränkter Zugriffwww.lutzabel.com · 4. Oktober 2026
- 7. HOAI 2021: PreisgestaltungsmöglichkeitenEingeschränkter Zugriffwww.lutzabel.com · 4. Oktober 2026
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 8/1489 - Gesetzentwurf: Entwurf einer Gebührenordnung für PatentanwälteBundestag Drucksachen · 2. Februar 1978
- 2. 9/98 - Gesetzentwurf: Entwurf einer Gebührenordnung für PatentanwälteBundestag Drucksachen · 16. Januar 1981
- 3. 10/1990 - Änderungsantrag: zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Doss, Dr.-Ing. Kansy, Hauser (Krefeld), Dr. Faltlhauser, Dr. Kunz (Weiden), Pohlmann, Kraus, Dr.-Ing. Oldenstädt, Müller (Wesseling), Sauer (Stuttgart), Dr. Czaja, Gattermann, Grünbeck, Cronenberg (Arnsberg), Dr. Haussmann, Dr.-Ing. Laermann, Wurbs, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen - Drucksachen 10/543 (neu), 10/1562 -Bundestag Drucksachen · 19. September 1984
- 4. 10/543 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und ArchitektenleistungenBundestag Drucksachen · 27. Oktober 1983
- 5. 12/4748 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)Bundestag Drucksachen · 20. April 1993
- 6. 16/2460 - Unterrichtung: Sechzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2004/2005Bundestag Drucksachen · 25. August 2006
- 7. 19/21982 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 31. August 2020
- 8. 19/23176 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/21982, 19/22810, 19/23054 Nr. 9 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 7. Oktober 2020