(1) Der Verschmelzungsvertrag wird nur wirksam, wenn die Anteilsinhaber der beteiligten Rechtsträger ihm durch Beschluß (Verschmelzungsbeschluß) zustimmen. Der Beschluß kann nur in einer Versammlung der Anteilsinhaber gefaßt werden.
(2) Ist die Abtretung der Anteile eines übertragenden Rechtsträgers von der Genehmigung bestimmter einzelner Anteilsinhaber abhängig, so bedarf der Verschmelzungsbeschluß dieses Rechtsträgers zu seiner Wirksamkeit ihrer Zustimmung.
(3) Der Verschmelzungsbeschluß und die nach diesem Gesetz erforderlichen Zustimmungserklärungen einzelner Anteilsinhaber einschließlich der erforderlichen Zustimmungserklärungen nicht erschienener Anteilsinhaber müssen notariell beurkundet werden. Der Vertrag oder sein Entwurf ist dem Beschluß als Anlage beizufügen. Auf Verlangen hat der Rechtsträger jedem Anteilsinhaber auf dessen Kosten unverzüglich eine Abschrift des Vertrags oder seines Entwurfs und der Niederschrift des Beschlusses zu erteilen.
Fachbeiträge • 31
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Öffentliche Quellen • 15
- 1. 12/7265 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG)Bundestag Drucksachen · 14. April 1994
- 2. 12/6699 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG)Bundestag Drucksachen · 1. Februar 1994
- 3. 13/8444 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kaufmanns- und Firmenrechts und zur Änderung anderer handels- und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften (Handelsrechtsreformgesetz - HRefG)Bundestag Drucksachen · 29. August 1997
- 4. 13/7489 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 13/4709 - Entwurf eines Gesetzes über Mitteilungen der Justiz von Amts wegen in Zivil- und Strafsachen (Justizmitteilungsgesetz - JuMiG)Bundestag Drucksachen · 22. April 1997
- 5. 14/4051 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung (Namensaktiengesetz-NaStraG)Bundestag Drucksachen · 8. September 2000
- 6. 15/3405 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG)Bundestag Drucksachen · 21. Juni 2004
- 7. 17/3122 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des UmwandlungsgesetzesBundestag Drucksachen · 1. Oktober 2010
- 8. 16/13590 - Beschlussempfehlung: Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses 1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/13156- Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung 2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/13297, 16/13384- Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der FinanzmarktstabilisierungBundestag Drucksachen · 1. Juli 2009